Alkohol- und Tabaktestkäufe zeigen Wirkung
Das Gewerbeinspektorat Thun führte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Heimberg und Spiez auch 2011 wieder Alkohol- und Tabaktestkäufe durch, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren zu prüfen. Getestet wurden Fussballclub-Restaurants, Quartierrestaurants, Tankstellenshops, Kioske und Lebensmittelgeschäfte. Fazit: Dort, wo regelmässig Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt werden, gehen die Verstösse zurück. Diese Beobachtung wurde auch an einem runden Tisch zwischen Regierungsstatthalterämtern des Oberlandes, der Stadt Thun, der Kantonspolizei und verschiedenen Fachorganisationen bestätigt.
In Zusammenarbeit mit Jugendarbeitenden aus der Region wurden in diesem Jahr in den Gemeinden Heimberg, Spiez und Thun Alkoholtestkäufe durchgeführt. 2010 war das Hauptaugenmerk auf Festwirtschaften gelegt worden. In diesem Jahr standen die Fussballclub-Restaurants, Gastgewerbebetriebe in den Aussenquartieren und Tankstellenshops im Zentrum der Kontrollen. Mittels Testkäufen wurde geprüft, ob die Bestimmungen des Jugendschutzes beim Verkauf von Alkoholika und Tabakwaren (siehe Kasten) eingehalten wurden.
In Heimberg, Spiez, und Thun ergaben die Testkäufe folgende Ergebnisse:
Kontrollierte Betriebe | Verstösse |
15 Gastgewerbebetriebe 5 Fussballclubwirtschaften 17 Tankstellenshops und Lebensmittelgeschäfte 3 Kioske 4 Stände mit Glühweinausschank | 6 2 4 1 2 |
44 | 15 |
Missachtung der Jugendschutzbestimmungen wird geahndet
Fehlbare verantwortliche Personen werden einerseits gemäss Verwaltungsrecht zumindest verwarnt, andererseits gemäss Strafrecht gebüsst. Im Wiederholungsfall kann der Regierungsstatthalter als Bewilligungsbehörde gemäss Verwaltungsrecht sogar ein Verkaufsverbot oder eine Schliessungsverfügung erlassen.
Jährlicher Erfahrungsaustausch
Unter der Leitung des Beauftragten für Früherfassung und Suchtfragen der Stadt Thun, Heinz Bucher, findet seit einigen Jahren ein Gedankenaustausch rund um das Thema Alkohol- und Tabaktestkäufe statt. Vertreter der Oberländer Regierungsstatthalterämter, der Kantonspolizei, der Jugendkonferenz des Oberlandes, der Berner Gesundheit, des Blauen Kreuzes und des Thuner Gewerbeinspektorats treffen sich jedes Jahr zu einem Gedankenaustausch.
Die Erfahrung zeigt, dass die Verstösse in jenen Betrieben zurück gehen, wo regelmässig Testkäufe durchgeführt werden.
Personalschulung und Vorbildfunktion sind wichtig
Verstösse gegen die Jugendschutzbestimmungen können verhindert werden, wenn das Personal regelmässig geschult wird und die verantwortlichen Personen der Betriebe eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Bei Bedarf kann die Stadt Thun Schulungsangebote, z.B. beim Blauen Kreuz, vermitteln.
Regionale Testkäufe auch im nächsten Jahr
Die erfolgreiche Zusammenarbeit der Gemeinden soll auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Das Programm und die Schwerpunkte werden in der ersten Hälfte des neuen Jahres festgelegt.
Bier und Wein ab 16,
Spirituosen und Tabak ab 18 Jahren
Das kantonale Gastgewerbegesetz und das kantonale Gesetz über Handel und Gewerbe setzen Grenzen für den Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche. Die wichtigsten Bestimmungen in Kürze:
· Gestattet ist der Verkauf von Bier und Wein an Personen ab 16 Jahren, der Verkauf von Spirituosen und Tabak an Personen ab 18 Jahren;
· In Zweifelsfällen hat eine Altersüberprüfung durch Ausweiskontrolle (Pass, ID, Führerausweis) zu erfolgen;
· Warnhinweisschilder sind gut sichtbar beim Verkaufspunkt anzubringen;
· Es darf kein Alkohol an Betrunkene abgegeben werden;
· Die Abgabe und der Verkauf von Tabak an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind verboten.
Im Kanton Bern gilt zudem auf öffentlichem oder von diesem einsehbarem privatem Grund ein generelles Werbeverbot für Tabak und alkoholische Getränke. Insbesondere dürfen keine entsprechenden Plakate oder Sonnenschirme angebracht oder aufgestellt und keine Werbematerialien oder Gratismuster verteilt werden.
Weitere Informationen: www.jugendschutzbern.ch
Auskünfte an die Redaktionen
· Reto Keller, Gewerbeinspektor, Tel. 033 225 84 90 - ab 09.00 Uhr
· Gemeinderat Peter Siegenthaler, Vorsteher der Direktion Sicherheit und Soziales - heute schwer erreichbar, bitte bei Bedarf bei Reto Keller (s. oben) Rückruf organisieren.
Thun, 20. Dezember 2011

