Formular
Gesuch Benützung öffentlicher Boden und Plätze
Allgemeine Informationen:
Widmungsfremdes, nicht gemeinverträgliches oder über die Zweckbestimmung hinausgehendes Benützen von öffentlicher Strasse, Plätze und Parks bedarf einer Bewilligung. Für den Verkauf von Esswaren und alkoholfreien Getränken ist zudem eine eingeschränkte gastgewerbliche Betriebsbewilligung erforderlich. Das Sammeln von Spenden mittels Lastschriftverfahren (LSV) ist auf öffentlichem Terrain nicht gestattet.
Die Gesuche sind einzureichen an:
Polizeiinspektorat
Postfach 145
3602 Thun
Verfahren:
Ort und Ausmass der Standplätze sowie deren Zuteilung werden nach Erhalt der Gesuche von der Marktpolizei bestimmt. Öffentliches Terrain wird aus Rechts- und Präjudizgründen jedoch nur beschränkt zur Verfügung gestellt. Die Standgebühr wird direkt vor Ort durch den zuständigen Marktpolizisten eingezogen.
Kontakt:
Gewerbepolizei: Tel. 033 225 84 94