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Einwohnerdienste der Stadt Thun

Hofstettenstrasse 14
Postfach 145
3602 Thun
Telefon:
033 225 82 49
Telefax:
033 225 82 44
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr

Stellenverlust

Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, so melden Sie sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung an. Anlaufstelle für Thuner BürgerInnen sind die Einwohnerdienste der Stadt Thun. Hier erhalten Sie die nötigen Informationen und Formulare. Die Einwohnerdienste leiten die Anmeldung zur Stellenvermittlung an das zuständige RAV weiter.

Sie können bereits vorgängig das Formular "Meldung bei der Wohngemeinde" ausfüllen und nur noch zur Kontrolle und Unterzeichnung bei der Wohnsitzgemeinde vorlegen.

Für die Anmeldung bei der Gemeinde nehmen Sie bitte Ihren AHV-Ausweis sowie einen Personalausweis mit.

Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich! Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an.

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Einladung vom RAV für einen Infotag. Dort werden Sie informiert über Rechte und Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung. Zweifeln Sie an der Rechtmässigkeit Ihrer Kündigung, wenden Sie sich direkt an das Arbeitsgericht. Für Fragen über Höhe und Art der Arbeitslosenentschädigungen wenden Sie sich direkt an die Arbeitslosenkasse oder an das RAV.