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Gewerbeinspektorat der Stadt Thun

Thunerhof
Hofstettenstrasse 14
3602 Thun
Telefon:
033 225 84 98
Telefax:
033 225 82 41
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr

Fahrende

Bewilligungspflicht / Platzbewilligung / Geltungsbereich

Fahrende, die für länger als 24 Stunden auf dem Thuner Gemeindegebiet in ihren Fahrzeugen Quartier beziehen, haben sich unmittelbar nach der Ankunft beim Gewerbeinspektorat (abends und am Wochenende bei der Polizei Thun) anzumelden und eine Platzbewilligung einzuholen. Vor der Abreise haben sie sich wieder abzumelden.

Kontakt:

Gewerbepolizei
Telefon 033 225 84 82

Polizei Thun
Telefon 033 227 61 11

Platzordnung für den Durchgangsplatz für Fahrende ind Thun-Allmendingen

Bei der Anmeldung ist ein Depot in der Höhe von Fr. 200.-- zu entrichten und zusätzlich eine Anzahlung in der Höhe der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer. Der Anreise- sowie der Abreisetag werden nicht verrechnet.

Kosten

Platzgebühr Fr. 08.00
Strom- und Wassergebühr Fr. 06.00
Kehrichtgebühr Fr. 06.00
Tagesgebühr pro Wohnwagen / Wohnmobil Fr. 20.00

 

Der Platz wird von März bis Oktober betrieben. Je nach Wetterverhältnissen und Nachfrage kann die Saison ausgedehnt bzw. verkürzt werden. In den Wintermonaten wird der Betrieb eingestellt.

Wohneinheiten, welche über eigene Strom- und Wasserversorgung verfügen und die nötigen sanitarischen Anlagen aufweisen, können den Platz nach Absprache mit dem Gewerbeinspektorat Thun auch im Winter benützen. Kehrichtabfuhr, Schneeräumung und die Reinigung sind aber im Winter ausschliesslich Sache der Fahrenden.

Es werden maximal 15 Wohneinheiten zugelassen. Der Platz dient in erster Linie den Schweizer Fahrenden. Wenn genügend Platz vorhanden ist, könne auch einzelne ausländische Wohnwagen zugelassen werden.

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt im Sommer und Winter maximal 1 Monat. Ein zweiter Aufenthalt ist möglich (Unterbruch mindestens 1 Monat).
  • Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu vermeiden (Nachtruhestörung).
  • Haustiere müssen beaufsichtigt und angebunden werden.
  • Das Ablaugen von Möbeln und alle anderen Arbeiten mit umweltgefährdenden Mitteln sind strengstens verboten.
  • Die Kehrichtsäcke sind gut verschlossen bei der Ablagestelle (Container) zu deponieren.
  • Allfällige Schäden am Platz und an dessen Einrichtungen werden dem Verursacher separat und nach Aufwand verrechnet.
  • Die Abmeldung hat spätestens am Abreisetag beim Gewerbeinspektorat Thun zu erfolgen.
  • Der Platz ist in gereinigtem Zustand zu verlassen.
  • Die Einwohnergemeinde Thun lehnt jegliche Haftung bei Schäden an Wagen und Einrichtungen ab.