Gewerbeinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
3602 Thun
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Anmelden/Verkaufszeiten
Wer auf Märkten verkaufen will, benötigt eine Bewilligung der Marktpolizei.
Gesuche sind schriftlich einzureichen an:
Gewerbeinspektorat, Marktpolizei, Postfach 145, 3602 Thun.
Ort und Ausmass der Standplätze sowie deren Zuteilung werden von der Marktpolizei bestimmt.
Auskünfte: Marktpolizei, Telefon 033 225 84 94.
Die Standgebühr wird direkt vor Ort durch den zuständigen Marktpolizisten eingezogen.
Formulare zum Ausdrucken:
Anmeldeformular Monatsmarkt
Anmeldeformular öffentlicher Boden und Plätze
Online anmelden:
Thuner Märkte
- Wochenmarkt
Ganztägig Mittwoch und Samstag im Bälliz - Frischproduktemarkt
Samstagvormittag auf dem Rathausplatz - Monatsmarkt
Monatlich, jeweils am 2. Mittwoch im Bälliz, der Marktgasse und vor dem Parkhaus Grabengut - Flohmarkt: In der Regel 1. Samstag im Monat (ohne Januar , Februar und August) auf dem Mühleplatz
- Handwerkermarkt: In der Regel 4. Samstag im Monat (ohne Januar) auf dem Waisenhausplatz
Spezialmärkte
- Pelzfellmarkt: 2. Samstag im Februar
- Wildpflanzenmärit: Mai, in der Regel Samstag vor Muttertag auf dem Thuner Mühleplatz
- Weihnachtsmarkt: 12. - 23. Dezember 2012
- Christbaummarkt: In der Regel während zwei Wochen im Dezember
- Zuchtstiermarkt: Anfangs September Thun-Expo-Areal
- Viehmärkte und -schauen: Thun-Expo-Areal.
- Seniorenmarkt: 19. + 20. Oktober 2012 auf dem Rathausplatz
- Adventsmarkt: 26. November 2011 in der Altstadt
- Ostermarkt: 24. März 2012 in der Altstadt
- Grossmarkt: 9. Juni 2012
Verkaufszeiten
Es gelten folgende Verkaufszeiten:
Wochenmärkte: 07.00 - 18.30 Uhr, (samstags bis 17.00 Uhr)
Monatsmärkte: 07.00 - 18.30 Uhr
Floh- und Handwerkmarkt: 07.00 - 16.00 Uhr
Weihnachtsmarkt während den ordentlichen Ladenöffnungszeiten und dem entsprechenden Sonntagsverkauf
Grossmarkt während den ordentlichen Ladenöffnungszeiten
Mit der Warenauffuhr darf auf allen Märkten frühestens eine Stunde vor Marktbeginn begonnen werden. Eine Stunde nach Marktschluss muss der Platz geräumt sein.
Warenangebote
Warenmärkte / Lebensmittel
Auf dem Markt dürfen sämtliche Waren angeboten werden, soweit deren Verkauf nicht gesetzlich verboten ist. Lebensmittel, inkl. Fleisch und Fleischwaren dürfen nur gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften verkauft werden. Die vorgeschriebenen Lagertemperaturen sind einzuhalten.
Wildwachsende Pilze dürfen erst feilgeboten werden, wenn die notwendige Pilzverkaufsbewilligung eingeholt wurde. Die Pilzverkaufsbewilligung ist der feilgebotenen Ware für die Kundschaft gut sichtbar beizulegen.
Anschreibe- und Deklarationspflicht
Name und Wohnort sowie die Verkaufspreise sind gut sichtbar anzuschreiben. Die Grundpreise sind gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11.12.1978 zu deklarieren. Es muss deutlich hervorgehen, auf welches Produkt und welche Verkaufseinheit sich der Detailpreis bezieht.





