Gewerbeinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
3602 Thun
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr
Hundewesen

Hundehaltung allgemein
Hunde müssen ein gutes Sozialverhalten aufweisen. Dieses muss von ihrer Geburt an gefördert werden, auch durch regelmässige Kontakte mit Menschen und anderen Tieren. Hundehaltende sind für ihre Tiere verantwortlich und müssen die nötigen Vorkehrungen treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere gut sozialisiert sind und sich in unsere Gemeinschaft einfügen können. Dazu sind Kenntnisse über die Bedürfnisse und das Verhalten von Hunden nötig.
Eidgenössische Tierschutzverordnung
Wer einen Hund hält, hat die nötigen Vorkehrungen zu teffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet.
Ortspolizeireglement der Stadt Thun
Die Tierhaltung darf weder zu übermässiger Belästigung durch Lärm, Gerüche und Dünste noch zur Gefährdung und Schädigung von Personen oder fremden Sachen führen. Das Halten von Tieren kann aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit eingeschränkt oder ganz untersagt werden.
Leider ist das Verhältnis unter den Benützern des öffentlichen Raums (Hundehaltende, Kinder, Jogger, Spaziergänger, Velofahrer, Anwohner, etc.) nicht einfach und spannungsfrei. Im öffentlichen Raum muss ein Nebeneinander möglich sein. Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes einzelnen, denn viele Personen haben vor freilaufenden Hunden Angst und fühlen sich eingeschränkt.
In folgenden Bereichen der Stadt Thun gilt eine Leinenpflicht:
Kinderspielplätze:
- Allmendingen
- Bonstettenpark
- Lerchenfeld
- Neufeldstrasse/Lüssliweg
- Robinsonspielplatz/Bostuden
- Schwäbis
- Thunerhof
- Ganzer Schadaupark
Hunde müssen täglich ausreichend Umgang mit Menschen und soweit möglich, mit anderen Hunden haben.
Gefährliche Hunde / Bissverletzungen
Tierärzte, Ärzte, Zollorgane und Hundeausbildende sind verpflichtet, dem kant. Veterinärdienst in Bern Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund
- Tiere oder Menschen erheblich verletzt hat oder
- Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.
Detailinformationen
Gewerbeinspektorat Thun, Telefon 033 22 584 92
oder unter Prävention Hundebisse.
Obligatorische Hundehalterkurse
Wer seit dem 1. September 2008 einen Hund erworben hat, muss einen Kurs absolvieren. Details finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET.
Weitere Informationen zu Kennzeichnung, Aufgaben des Halters, Prävention Hundebisse finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET.

