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Gewerbeinspektorat der Stadt Thun

Thunerhof
Hofstettenstrasse 14
3602 Thun
Telefon:
033 225 84 98
Telefax:
033 225 82 41
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr

Veranstaltungsbüro

Das Büro für Veranstaltungen (nachfolgend BfV genannt) ist erste Anlaufstelle für alle Veranstaltungen und übernimmt sämtliche Koordinationsaufgaben bei der Bearbeitung solcher Gesuche - inklusive Erteilung der städtischen Bewilligung. Ausnahmen bilden die Gesuche für kulturelle Projekte.

Meldung der Veranstaltung bereits im Vorjahr

Die wichtigsten Eckdaten von allen bekannten Anlässen sind dem Büro für Veranstaltungen jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mitzuteilen. Dazu kann ein vorbereitetes Gesuchsformular benützt werden. Die wichtigsten Angaben können aber auch per Post oder Mail zugestellt werden. Bitte orientieren Sie sich dafür an folgenden Fragen:

- Wer?

- Was?

- Wann?

- Wo?

Falls Ihrem Anlass entsprochen werden kann, erhalten Sie anschliessend bis Ende Jahr eine grundsätzliche Zustimmung mit den wichtigsten Auflagen.

Wenn Sie die rechtzeitige Meldung Ihrer Veranstaltung verpasst haben oder kurzfristig einen Anlass planen, senden Sie dem BfV spätestens zwei Monate vor dem Anlass Ihr Detailgesuch. Allerdings besteht weder ein Anspruch auf eine Bewilligung noch auf finanzielle Unterstützung oder unentgeltliche Dienstleistungen durch die Stadt Thun

Detailgesuch

Spätestens zwei Monate vor dem geplanten Anlass ist dem BfV ein Detailgesuch einzureichen. Die Mitarbeitenden des BfV koordinieren die Gesuchsprüfung und führen bei den von der geplanten Veranstaltung betroffenen Verwaltungsstellen und Partnerorganisationen ein Mitberichtsverfahren durch. Das BfV kann Ihnen auch die notwendigen Kontakte zu anderen Amtsstellen und Partnern vermitteln, wenn sich dies als notwendig bzw. vorteilhaft erweist. Aus dem Mitberichtsverfahren ergeben sich die Auflagen und Bedingungen für die geplante Veranstaltung. Sie erhalten vom BfV die notwendige Bewilligung mit sämtlichen Mitberichten, sofern Ihrem Gesuch entsprochen werden kann.

Es kann sein, dass diverse Tätigkeiten bei einer Veranstaltung bewilligungsfrei sind oder nur die Bewilligung einer einzelnen Amtsstelle notwendig ist. Trifft dies zu, werden Sie die notwendigen Informationen umgehend erhalten.

Die Stadt Thun lehnt jede Haftung ab, wenn Sie bereits vor Erhalt der Bewilligung organisatorische Massnahmen (z.B. Vertragsabschlüsse mit finanziellen Verpflichtungen, Druck von Werbematerial / Inserate etc.) getroffen haben und dadurch unnötige Kosten entstehen. Treffen Sie also keine Vereinbarungen, bevor Sie mit dem BfV Rücksprache genommen haben.

Dienstleistungen/Material

Wünschen Sie Dienstleistungen oder möchten Sie Material für Ihren Anlass, Markt oder Familienfest mieten, dann können Sie dies beim Tiefbauamt tun.

Kontakt:

Büro für Veranstaltungen
Hofstettenstrasse 14
Postfach 145
3602 Thun

Telefon 033 225 84 98
gewerbeinspektorat​(at)thun.ch

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