Brandschutzmassnahmen
Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen sind verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Verhütung von Brandausbrüchen und Paniksituationen zu treffen.
Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen sind verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Verhütung von Brandausbrüchen und Paniksituationen zu treffen.