Asylkoordination Thun
Postfach 145
3602 Thun
Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
Montag-Freitag
13.30 - 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag vormittags geschlossen.
Auftrag der Gemeinden
Unterbringung
Der Kanton kann gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 1993 den Gemeinden Asyl Suchende zuweisen: Die Zuteilung erfolgt bevölkerungsproportional nach Festlegung eines entsprechenden Prozentsatzes.
Wenn die Asylkoordination Thun selber nicht genügend Unterkünfte organisieren kann, können die Gemeinden verpflichtet werden, Unterkünfte entsprechend ihrem Kontingent zu stellen.
Die Verantwortung für die nachfolgend genannten Bereiche liegt bei den Gemeinden. Die Asylkoordination Thun unterstützt die PAG-Gemeinden jedoch nach besten Kräften. Wo möglich werden Massnahmen koordiniert.
Fremdenkontrolle - Einwohneramt
An- und Abmeldung, arbeitsrechtliche Belange, Heirat, Geburt, Todesfall etc.
Schule
Einschulung, Stützunterricht etc.
Ortspolizei
Verantwortlich u.a. bei Ruhestörungen, häuslicher Gewalt etc.
Vormundschaftliche Massnahmen
Verbeiständung von unbegleiteten Minderjährigen, Kindesschutzmassnahmen etc.

