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Asylkoordination Thun

Scheibenstrasse 3
Postfach 145
3602 Thun
Telefon:
033 225 87 00
Telefax:
033 225 87 09
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 - 11.45 Uhr

Montag-Freitag
13.30 - 17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag vormittags geschlossen.

Sozialhilfe in den Gemeinden: Unser Auftrag

Aufnahme in einer Gemeinde nach dem Zentrenaufenthalt
Nach einem Aufenthalt von vier bis zwölf und mehr Monaten können vorläufig Aufgenommene und Asyl Suchende in die Gemeinden transferiert werden.

Unterbringung in einfachen Kollektivunterkünften und Wohnungen
Im Gebiet der PAG Thun leben rund 10 Prozent der vorläufig Aufgenommenen und der Asyl Suchenden in Kollektivunterkünften.

Rund 90 Prozent leben -  je nach Grösse der Familieneinheit - in Ein- bis Mehr-Zimmer-Wohnungen.

Pro Zimmer werden im Durchschnitt zwei Personen untergebracht.

Die Grundeinrichtung ist einfach. Die Möbel (Bett, Tisch, Stühle, Schrank), Geschirr und Kochgeräte kommen in der Regel aus unserem Materiallager oder aus der Brockenstube.

Sozialhilfe-Leistungen 2. Phase
Nebst Beratungen aller Art (persönliche, familiäre und gesundheitliche Probleme, Asylverfahren, Rückkehr etc.) erhalten die Asyl Suchenden folgende wirtschaftliche Sozialhilfe-Leistungen:

Grundbedarf Normalstufe (Ernährung, persönliche Hygiene und Reinigung Haushalt inkl. gebührenpflichtige Abfallsäcke und persönlicher Bedarf wie Freizeitgestaltung inkl. Transporte, Kommunikation, allenfalls Zigaretten etc.)

Anzahl Personen Ansatz pro Person und Tag Ansatz pro Einheit und Tag
1 12.50 12.50
2 11.50 23.00
3 10.50 31.50
4 9.50 38.00
5 9.00 45.00
6 8.50 51.0
7 8.00 56.00
8 7.50 60.00
9 7.50 67.50
10 und mehr 7.50 75.00

Bei unkorrektem Verhalten oder Verletzung der Mitwirkungspflicht kann die Minimalstufe angewendet werden. Die Tagesansätze bewegen sich zwischen 8.50 bis 6.50 Franken pro Person je nach Grösse der Familieneinheit.

Weitere Leistungen nach Bedarf bzw. auf Gesuch
Situationsbedingte Leistungen werden je nach Bedarf und/oder auf Gesuch hin entrichtet, z.B. für Transportkosten für die Befragung beim Migrationsdienst oder Schul- und Arztbesuche, Aus- und Weiterbildungskosten wie Schulmaterial und -exkursionen, Kleidung etc.

Ausbildung - Arbeit - Beschäftigung
Neu ins Asylverfahren aufgenommen Personen erhalten frühestens nach drei Monaten eine Arbeitsbewilligung. Im Kanton Bern werden die Arbeitsbewilligungen für Asyl Suchende wegen des ausgetrockneten Arbeitsmarktes restriktiv erteilt; d.h. freie Stellen müssen zuerst an SchweizerInnen, niedergelassene AusländerInnen, vorläufig Aufgenommene und Asyl Suchende, die Arbeitslosenunterstützung beziehen, vergeben werden.

Das Lehrstellenangebot nicht sehr gross. Die Chancen für Asyl suchende Jugendliche, eine (An-)Lehre zu machen, sind entsprechend schlecht.

Die vorläufig Aufgenommenen und die Asyl Suchenden erhalten daher nach Möglichkeit Einsätze in gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen und in kurzfristigen Erwerbseinsätzen. Diese Einsätze dürfen jedoch weder das Gewerbe noch Einsatzprogramme z.B. für Arbeitslose konkurrieren.

Im internen Workfare-Programm können sich die vorläufig Aufgenommenen und die Asyl Suchenden zum Grundbedarf etwas dazu verdienen. Einsätze gibt es hauptsächlich im Wohnbgleitungs-Programm (Mithilfe bei Umzügen und Wohnungssanierungen). Die Entschädigung beträgt 3 Franken pro Stunde.