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Asylkoordination Thun

Scheibenstrasse 3
Postfach 145
3602 Thun
Telefon:
033 225 87 00
Telefax:
033 225 87 09
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 - 11.45 Uhr

Montag-Freitag
13.30 - 17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag vormittags geschlossen.

Unser Auftrag

Ziel
Die vorläufig Aufgenommenen und Asyl Suchenden werden zur Selbsthilfe angeleitet. Ihre Selbständigkeit und Eigenverantwortung werden gefördert.

Grundsatz
Es gilt der Grundsatz: Leistung gegen Leistung. Das heisst, Asyl Suchende sollen wo möglich z.B. eine Eigenleistung oder eine (Arbeits-)Gegenleistung erbringen, damit sie von der Asylkoordination Thun eine wirtschaftliche Unterstützung erhalten.

Dieses Prinzip wird u.a. angewendet bei der Ausrichtung von situationsbedingten Leistungen (z.B. Mitfinanzierung der Aus- oder Weiterbildung von Jugendlichen, eines Ferienlagers, einer Wohnungssanierung etc.) und im Workfare-Programm.

Sozialhilfe
Asyl Suchende leben mit den wirtschaftlichen Sozialhilfe-Leistungen unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum. Sie erhalten wesentlich weniger Unterstützung als von der Sozialhilfe abhängige SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen (z.B. Einzelpersonen rund 50 Prozent weniger, eine sechsköpfige Familie rund 20 Prozent weniger).

> Sozialhilfe in den Gemeinden: Unser Auftrag (Sozialhilfe-Leistungen 2. Phase)

Förderung der KlientInnen
Nebst der materiellen Sozialhilfe sowie Beratung und Betreuung sollen diejenigen KlientInnen, die voraussichtlich  in der Schweiz bleiben (v.a. vorläufig aufgenommene Personen mit F-Ausweis), so weit integriert werden, dass sie nach Möglichkeit in der Lage sind, ihr Leben unabhängig von der Sozialhilfe zu gestalten. Dazu gehört auch die Integration in den Arbeitsprozess. Die Asylkoordination strebt dieses Ziel mit Hilfestellungen in den Projekten Beschäftigungs- und Bildungsprogramm (BBP) sowie Begegnungs- und Bildungszentrum (BBZ) an.

> Integration und Kurse