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Asylkoordination Thun

Scheibenstrasse 3
Postfach 145
3602 Thun
Telefon:
033 225 87 00
Telefax:
033 225 87 09
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 - 11.45 Uhr

Montag-Freitag
13.30 - 17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag vormittags geschlossen.

Von der Ankunft in der Schweiz bis zum Abschluss des Asylverfahrens

Asyl Suchende, die aus ihren Heimatländern fliehen und schliesslich in der Schweiz eintreffen, stellen in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum des Bundes ein Asylgesuch (www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/asyl.html). Nach ca. drei Wochen werden sie bevölkerungsproportional an die Kantone überwiesen.

Im Kanton Bern (www.pom.be.ch/MIP/indexD.htm) die Asyl Suchenden zuerst in Durchgangszentren untergebracht, bevor sie nach vier bis zwölf und mehr Monaten (abhängig von der Anzahl Asylgesuchsstellungen) in eine Gemeinde wechseln können.

Das Asylverfahren wird -wenn möglich- innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Bei komplexen Fällen kann es aber ein oder sogar mehrere Jahre dauern, bis das Gesuch rechtskräftig entschieden wird.

Abgewiesenen Asyl Suchende müssen die Schweiz verlassen, sofern die Rückschaffung in das Herkunftsland vollzogen werden kann. Wer bei der Organisation der Rückkehr nicht mitwirkt, kann bezüglich wirtschaftlicher Sozialhilfe auf das absolute Minimum gesetzt werden (s. dazu Minimalstufe 2. Phase).