Amt für Bildung und Sport der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
3602 Thun
Montag - Mittwoch
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 11.45 Uhr und
14.00 - 16.00 Uhr (Unser Schalter befindet sich im 1. Stock im Büro Nr. 125)
Spezialunterricht / Besondere Förderung

Per August 2009 tritt die Direktionsverordnung über die „Besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule“ (BMDV) vom 30.08.2008 in Kraft. Sie setzt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Artikels 17 des Volksschulgesetzes (VSG):
„Schülerinnen und Schülern, deren schulische Ausbildung durch Störungen und Behinderungen oder durch Probleme bei der sprachlichen und kulturellen Integration erschwert wird, sowie Schülerinnen und Schülern mit ausserordentlichen Begabungen soll in der Regel der Besuch der ordentlichen Bildungsgänge ermöglicht werden.“
Für die Stadt Thun erarbeitete ein Konzept zum Thema Schulische Integration. Es regelt die Verteilung der Mittel und die Veränderungen in der Einführungsphase vom August 2009 bis August 2011.
Spezialunterricht
Der Spezialunterricht unterstützt Schülerinnen und Schüler bei besonderem Förderbedarf
Dazu gehören:
- Lern-, Leistungs- oder Verhaltensprobleme bzw. Lernstörungen
- Störungen oder Beeinträchtigungen der sprachlichen Kommunikationsfähigkeit
- Beeinträchtigung in Bewegung und Körperwahrnehmung
- ausserordentliche intellektuelle Begabungen
Sämtliche Fördermassnahmen beruhen auf einer fachspezifischen Beurteilung der Lehrpersonen Spezialunterricht und einer Abklärung des Förderbedarfs durch die Fachinstanz „Kantonale Erziehungsberatungsstelle und Jugendpsychiatrischer Dienst“ EB/KJPD. Darauf erfolgt ein Antrag an die Schulleitung der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers.

