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Fachstelle Energie und Umwelt

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Pflanzen

Herbizidverbot auf privaten Strassen

Herbizide und Regulatoren werden bei der Anwendung auf und an Strassen, Wegen und Plätzen sehr schnell ausgewaschen und können dadurch das Grundwasser verunreinigen. 

Deshalb wurde das Herbizidverbot in der Eidg. Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung , StoV vom 9. Juni 1986 -> heute Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV vom 5. Mai 2005, insb. Anhang 2.5 "Pflanzenschutzmittel") ab 2001 auch auf private Strassen, Wege und Plätze ausgedehnt.

Verboten sind der Einsatz von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln):

  • auf und an Strassen, Wegen und Plätzen
  • auf Dächern und Terrassen sowie auf Lagerplätzen

Gefragt sind vermehrte Toleranz oder alternative Methoden wie Mähen, Jäten, Abflammen oder Hochdruckreinigung.

Weitergehende Informationen:

Das BUWAL und die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (pusch) haben ab Frühjahr 2004 eine Informationskampagne zum herbizidfreien Unterhalt lanciert. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz, auch in der Stadt Thun, werden oder wurden dazu Aktionen zur Herbizidrücknahme organisiert. Mehr dazu erfahren Sie unter www.umwelt-schweiz.ch/herbizid.

Problempflanzen

Verschiedene Pflanzen stellen Probleme dar, weil sie zum Beispiel:

  • auf Mensch oder Tier giftig wirken
  • gebietsfremd sind (sog. Neophyten)
  • die einheimische Natur verdrängen (invasive Arten)

Diese Problempflanzen sind auf der sog. Schwarzen und Grauen Liste bzw. "Watch-List" zusammengestellt.

Einige Beispiele:

Ambrosia oder Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia)
Die Pollen dieser sich auch bei uns rasch ausbreitenden Pflanze ist sehr allergen und kann heuschnupfenähnliche Symptome, Asthma oder Nesselfieber auslösen (weitere Infos: Bundesamt für Gesundheit BAG). Die Verbreitung nördlich der Alpen geschieht vor allem durch Verschleppung durch den Menschen und durch Vogelfutter in Hausgärten. Die Pflanzen müssen vor der Blüte ab Mitte Juli ausgerissen (mit Handschuhen und falls blühend auch mit Staubmaske!) und über den Kehricht entsorgt werden (nicht auf den Kompost oder in die Grünabfuhr!).

Seit 1. Juli 2006 sind Vorkommen von Ambrosia meldepflichtig (gem. Freisetzungsverordnung FrSV). Vorkommen sind der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz in Zollikofen zu melden:
Meldetelefon 031 910 53 30, info.asp​(at)vol.be.ch
In Zweifelsfällen können auch Pflanzen zur Bestimmung eingesandt werden:
Fachstelle Pflanzenschutz, Rütti, 3052 Zollikofen.

Weitere Informationen:

Informationen Fachstelle für Pflanzenschutz Kanton Bern
www.ambrosia.ch (ExpertInnen versch. Amtsstellen und Forschungsinstitute)
Ausführliche Infos zu Bestimmung, Gesundheitsauswirkungen, Bekämpfung, Bildgalerien
Faltblatt des Bundes (Landwirtschaftl. Forschungsanstalt Agroscope Changins)
Infoblatt  des Verbandes Schweiz. Gärtnermeister
Merkblatt Schweiz. Kommission für d. Erhaltung d. Wildpflanzen SKEW

Ein Merkblatt (Agroscope) können Sie auch via unseren Bestellservice bestellen.

Jakobskreuzkraut (Senecio jacobea)
Die ganze Pflanze ist stark giftig. Vor allem junge Rinder können an der Vergiftung sterben. Die Ausbreitung ins Landwirtschaftsgebiet und die Verfütterung von Schnittgut mit Jakobskreuzkraut muss verhindert werden. Die beste Massnahme ist es, das vor allem auf Böschungen vorkommende Jakobskreuzkraut nicht absamen (Blütezeit Mitte Juni bis Mitte August) zu lassen, d.h. die Pflanze früh zu mähen oder auszureissen.

Weitere Informationen:
Merkblatt der Landw. Beratungszentrale Lindau LBL (pdf, Okt. 2002)
Sie können dieses auch via unseren Bestellservice  bestellen.

Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Die wegen ihrer imposanten Grösse auch als Herkulesstaude bekannte asiatische Pflanze enthält einen giftigen Saft, der unter Einwirkung des Sonnenlichts auf der Haut juckende und anschwellende Ekzeme erzeugt. Deshalb: nie ungeschützt einen Riesenbärenklau berühren und Kinder auf die Gefahr aufmerksam machen!
Merkblatt Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich
Merkblatt SKEW              

Japanischer Knöterich (Reynoutria japonica)
Merkblatt Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich
Merkblatt SKEW

Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)
Merkblatt Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich
Merkblatt SKEW

Sommerflieder, Buddleja (Buddleja davidii)
Merkblatt Fachstelle Naturschutz Kanton Zürich
Merkblatt SKEW