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Rathaus

Rathausplatz
3602 Thun
Telefon:
033 225 88 11
Telefax:
033 225 82 02
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Aufgaben

Allgemeine Aufgabe (StV Artikel 43)

  • Der Gemeinderat ist das führende, planende und vollziehende Organ der Stadt und entwickelt Strategien für die Zukunft.
  • Er vertritt und verpflichtet die Stadt nach aussen.
  • Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften von Stadt, Kanton oder Bund andern Organen übertragen sind.



Einzelne Aufgaben (StV Artikel 44 ff.)

  • Organisation und Führung der Stadtverwaltung
  • Vorbereitung der Stadtratsgeschäfte
  • Vertretung der Stadt nach aussen
  • Einsetzung von Kommissionen und Wahl der Kommissionsmitglieder
  • Ernennung der Gemeindedelegierten in Organen von Körperschaften
  • Erlass von Verordnungen
  • Beschluss über Ausgaben, welche nicht in die Kompetenz des Stadtrates oder der Gemeindeabstimmung fallen, z.B. Neue einmalige Ausgaben bis Fr. 200'000.--, neue wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 100'000.--
  • Einbürgerungen