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Lärmschutzwände an Burgerstrasse: Anwohner können sich informieren

Montag, 06. Februar 2012

In Thun können sich Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte ab 6. Februar über die Lärmbelastungen entlang der Burgerstrasse und die geplanten Lärmschutzmassnahmen orientieren. Das Lärmsanierungsprojekt liegt an der Industriestrasse 2 während eines Monats öffentlich zur Information auf. Die Grundeigentümer erhalten im weiteren Verlauf des Projektes Mitsprache- und Beschwerdemöglichekeiten.

 

Gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes ist die Stadt Thun wie alle Schweizer Gemeinden verpflichtet, den Lärm entlang der Strassen zu ermitteln und die Abschnitte mit Grenzwertüberschreitungen bis spätestens 2018 lärmmässig zu sanieren. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden frühzeitig informiert und bei der Planung und Umsetzung der Massnahmen einbezogen. Bei Lärmschutzwänden erhalten sie in der Planungsphase eine Mitsprachemöglichkeit, im Baubewilligungsverfahren sind sie einspracheberechtigt. Bei vorgesehenen Lärmschutzfenstern oder einem Verzicht auf Massnahmen (sogenannten Erleichterungen) erhalten Grundeigentümer eine Verfügung, gegen die Beschwerde erhoben werden kann.  

 

Ab heute Montag, 6. Februar legt das Tiefbauamt der Stadt Thun während eines Monats ein erstes Lärmsanierungsprojekt für Gemeindestrassen in Thun öffentlich auf. Es betrifft die Burgerstrasse im Abschnitt General-Wille-Strasse bis Weststrasse. Die Burgerstrasse verläuft am Ostrand der Burgerallmend. Das Projekt zeigt die heutigen und künftigen Lärmbelastungen (in 20 Jahren) sowie die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen für die angrenzenden Gebäude. Zusätzliche allgemeine Informationen sind in separaten Blättern zusammengestellt und liegen zusammen mit dem Lärmsanierungsprojekt auf.

 

Lärmsanierungsprojekte berücksichtigen zahlreiche Faktoren

Die Lärmsanierungsprojekte wurden nach den schweizweit gültigen Vorgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten berechnet und durch ausgewählte Lärmmessungen kontrolliert. Berücksichtigt werden unter anderem die Gebäudeabstände, die Empfindlichkeitsstufe (gemäss gültigem Zonenplan) sowie der Verkehr (Mengen, Anteil Schwerverkehr, Geschwindigkeit). Die Lärmbelastungen werden für einen Prognosehorizont von 20 Jahren unter Berücksichtigung heute bekannter Projekte (an der Burgstrasse z.B. des Bypasses Thun Nord) sowie einer allgemeinen Verkehrszunahme berechnet. Erst im Rahmen der Ausführungsprojekte werden die Gebäudeeigenschaften wie Nutzungsart und bestehende Fenster miteinbezogen. Die Lärmsanierungsprojekte werden vor der Auflage durch die kantonale Fachstelle für Strassenlärm auf ihre Richtigkeit und vor allem auf ihre Verhältnissmässigkeit überprüft.

 

Massnahmen an Quelle haben erste Priorität

In erster Priorität sieht die Eidgenössische Lärmschutzverordnung Massnahmen an der Quelle vor. Innerstädtisch zeigen jedoch solche Massnahmen eine beschränkte und wenig wahrnehmbare Wirkung. So bewirkt zum Beispiel eine Senkung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nur eine Reduktion um etwa 1 Dezibel. Lärmarme Beläge, sogenannte Flüsterbeläge, entfalten eine mess- und hörbare Wirkung erst bei Geschwindigkeiten über 50 km/h. In zweiter Priorität steht bei Immissionsgrenzwertüberschreitungen der Bau von Lärmschutzwänden. Innerstädtisch sind diese jedoch vielfach aus Gründen des Ortsbildes, der vielen Einfahrten, Vorplätze, Sichtweiten und der für die Anwohner einschränkenden Bewegungsfreiheit nicht realisierbar oder nicht wirksam. Aus diesem Grund und bei kleinen Überschreitungen wird deshalb auf Lärmschutzwände verzichtet. Ab einem bestimmten Wert (Grenzwert Fenster) sind Lärmschutzfenster vorgesehen. Städtebauliche Belange im Zusammenhang mit Ortsbildschutz, der Erhaltung von Strukturgebieten und dem Umgang mit inventarisierten Gebäuden werden vom Beauftragten für Städtebau bearbeitet und beurteilt.

 

 

Auflage an Industriestrasse 2

Die gesamte Dokumentation des Lärmsanierungsprojekts für die Burgerstrasse, Abschnitt General-Wille-Strasse bis Weststrasse, liegt ab Montag, 6. Februar bis und mit Dienstag, 6. März 2012 während der Bürozeiten (Mo bis Do 08.00 bis 11.45 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr 08.00 bis 11.45 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr) im Auflageraum des Tiefbauamtes der Stadt Thun an der Industriestrasse 2 öffentlich auf. Häufige Fragen sind auf Info-Blättern zusammengestellt und werden zusammen mit dem Lärmsanierungsprojekt aufgelegt.

 

 

Auskünfte an die Redaktionen

·       Gemeinderat Roman Gimmel, Vorsteher der Direktion Bau und Liegenschaften, Tel. 033 225 83 35

·       Oliver Studer, Tiefbauamt, Projektleiter, Tel. 033 225 89 17

 

Thun, 6. Februar 2012