Blaue Karte: So erfolgt die Rückerstattung

Anträge auf Auszahlung können Sie bis spätestens sechs Monate nach Durchführung des Anlasses geltend machen. Die Beiträge werden in der Regel erst nach Durchführung der entsprechenden Aktivität und nach Vorliegen einer Schlussabrechnung mit Unterschrift der Lehrperson ausbezahlt. Die entsprechenden Belege können Sie mit dem Formular «Blaue Karte Rückerstattung» beim Amt für Bildung und Sport einreichen.