Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung ba «Berntorgasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen können während gut 30 Tagen, vom 29. August bis 7. Oktober 2025, von Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder hier auf dieser Seite eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 7. Oktober 2025, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Wichtiger Hinweis:
Diese Webseite ist nicht Bestandteil des gesetzlichen Verfahrens der öffentlichen Planauflage. Rechtlich verbindlich sind einzig die offiziellen Dokumente, die am offiziellen Auflageort in gedruckter Form präsentiert werden. Veränderungen oder Fehler durch Drittpersonen, durch elektronische Übermittlung oder digitale Umwandlungen werden so vermieden.
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Auflage_UeO Berntorgasse_Publikation Amtsanzeiger (PDF, 126.85 kB) | Download | 0 | Auflage_UeO Berntorgasse_Publikation Amtsanzeiger |
Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsplan (PDF, 437.2 kB) | Download | 1 | Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsplan |
Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsvorschriften (PDF, 263.88 kB) | Download | 2 | Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsvorschriften |
Auflage_UeO Berntorgasse_Erlaeuterungsbericht (PDF, 729.92 kB) | Download | 3 | Auflage_UeO Berntorgasse_Erlaeuterungsbericht |
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