Öffentliche Planauflage Überbauungsordnung ba «Berntorgasse»

29. August 2025

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen können während gut 30 Tagen, vom 29. August bis 7. Oktober 2025, von Montag bis Freitag, 08.00 bis 11.45 Uhr und 13.30-17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder hier auf dieser Seite eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 7. Oktober 2025, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Wichtiger Hinweis:
Diese Webseite ist nicht Bestand­teil des gesetzlichen Verfahrens der öffentlichen Planauflage. Rechtlich verbindlich sind einzig die offi­ziellen Dokumente, die am offiziellen Auflageort in gedruckter Form präsentiert werden. Veränderungen oder Fehler durch Drittpersonen, durch elektroni­sche Übermittlung oder digitale Umwandlungen wer­den so vermieden.

Name
Auflage_UeO Berntorgasse_Publikation Amtsanzeiger (PDF, 126.85 kB) Download 0 Auflage_UeO Berntorgasse_Publikation Amtsanzeiger
Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsplan (PDF, 437.2 kB) Download 1 Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsplan
Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsvorschriften (PDF, 263.88 kB) Download 2 Auflage_UeO Berntorgasse_Ueberbauungsvorschriften
Auflage_UeO Berntorgasse_Erlaeuterungsbericht (PDF, 729.92 kB) Download 3 Auflage_UeO Berntorgasse_Erlaeuterungsbericht
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