Auszug aus dem Individuellen Konto bestellen
Ob ein Arbeitgeber seine Beschäftigten ordnungsgemäss der AHV gemeldet hat, lässt sich anhand eines Auszugs des Individuellen Kontos überprüfen. Hierzu müssen Sie lediglich eine Bestellung des Kontoauszugs ausfüllen und an eine der Ausgleichskassen schicken, die ein Individuelles Konto für Sie führen. Wir empfehlen, diesen kostenlosen Service alle vier Jahre in Anspruch zu nehmen.
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |