Betriebsbewilligung Prostitutionsgewerbe
Das Prostitutionsgewerbe ist in der Schweiz legal. Für Betriebe im Prostitutionsgewerbe gilt eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung erteilt das Regierungsstatthalteramt Thun. Betreiberinnen und Betreiber reichen das Gesuch beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun ein, das den Antrag vorgängig prüft und der Bewilligungsbehörde weiterleitet. Das Gesuchformular ist auf der Webseite des Kantons Bern verfügbar (siehe Online-Dienst unten). Das Formular muss mit allen Unterschriften und Beilagen spätestens 60 Tage vor der Übernahme oder Eröffnung per Post beim Polizeiinspektorat eingereicht werden.
Weiterführende Informationen
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |