Änderungen an der Ortsplanungsrevision werden öffentlich aufgelegt
Am 17. November 2022 hat das Thuner Parlament die baurechtliche Grundordnung bestehend aus Baureglement und Zonenplänen, einschliesslich Änderungen, mit 40:0 Stimmen verabschiedet. Bevor die Stadt die OPR dem Kanton zur Genehmigung einreichen kann, bedarf es aus formalen Gründen einer öffentlichen Auflage der Änderungen gegenüber der ersten Auflage. Die Auflage der Anpassungen erfolgt vom 3. März bis 3. April. Über allfällige Einsprachen zu diesen Änderungen sowie über noch hängige Einsprachen aus der ersten Auflage hat anschliessend der Kanton im Rahmen der Genehmigung der OPR zu befinden.
Beurteilung von Baugesuchen bis zur Inkraftsetzung
Ab der ersten öffentlichen Auflage der neuen baurechtlichen Grundordnung im Frühling 2022 hat diese ihre Vorwirkung entfaltet. Das bedeutet, dass für die Beurteilung von Baugesuchen neben der geltenden baurechtlichen Grundordnung 2002 auch das im Frühling 2022 aufgelegte Baureglement und die Zonenpläne beigezogen werden. Ab dem 3. März 2023 entfalten die aufgelegten Änderungen ebenfalls eine Vorwirkung. Sie lösen die entsprechenden Bestimmungen aus der ersten Auflage vom Frühling 2022 ab. Für Bauwillige hat die Stadt Thun ein Merkblatt zusammengestellt (vgl. Beilage oder www.oprthun.ch/news/). Ab Inkraftsetzung der neuen Grundordnung gilt allein diese als Basis zur Bewilligung von Baugesuchen.
Nächste Schritte
Parallel zur öffentlichen Auflage der Änderungen bereitet das Planungsamt die Unterlagen der OPR vor zur Einreichung beim Kanton. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung ist wesentlich von der Bearbeitungsdauer der kantonalen Fachstellen abhängig. Die Stadt Thun engagiert sich dafür, dass die Genehmigung Anfang 2024 erfolgt.
Öffentliche Auflage und Informationen
Die Änderungen an den Unterlagen der Ortsplanungsrevision können vom 3. März bis 3. April von Montag bis Freitag, 8 bis 11:45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die Unterlagen online einzusehen.
Weitere Informationen unter: www.oprthun.ch
Öffentliche Auflage ZPP BC «Schadaugärtnerei»
Zeitgleich zur Ortsplanungsrevision wird die ZPP BC «Schadaugärtnerei» öffentlich aufgelegt. Die ZPP BC sichert die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Schadaugärtnerei zu einem attraktiven, lebendigen und vielfältig nutzbaren öffentlichen Areal. Das Gebiet war bis nach der ersten öffentlichen Auflage der OPR als Sektor E innerhalb der ZPP J «Schadau» ausgewiesen. Zur Präzisierung der Vorschriften wurde das Gebiet aus der ZPP J herausgelöst (vgl. Medienmitteilung vom 31.10.2022). Am 17. November 2022 hat der Stadtrat die ZPP BC verabschiedet.
Die Unterlagen der ZPP BC können ebenfalls vom 3. März bis 3. April von Montag bis Freitag, 8 bis 11:45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder unter www.thun.ch/auflage eingesehen werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die Unterlagen online einzusehen.
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Dokument: Merkblatt OPR (Auflage der Änderungen) | Download | 0 | Dokument: Merkblatt OPR (Auflage der Änderungen) |