Die Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» geht in die Planauflage
Die Flugplatzstrasse im Lerchenfeld ist eine wichtige Verbindung von Thun nach Thierachern. Sie erschliesst zudem die Sportanlagen Waldeck, den Flugplatz, die Allmend und den von der AVAG geplanten regionalen Sammelhof. Zur besseren und sichereren Erschliessung des breit genutzten Areals bedarf es eines Ausbaus der Strasse und damit einer Überbauungsordnung. Wie die öffentliche Mitwirkung zeigte, wird die Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» im Grundsatz befürwortet (vgl. Medienmitteilung vom 22.12.2021). Nach der erfolgten Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) findet nun die öffentliche Planauflage statt.
Rechtsgültige Planung bis Ende 2024
Die Unterlagen zur neuen Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung liegen vom 15. September bis 27. Oktober 2023 an der Industriestrasse 2 öffentlich auf. Der Erlass der neuen Überbauungsordnung erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2024 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren dazu parallel weitergeführt.
Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen können eingesehen werden vom 15. September bis 27. Oktober 2023, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2 in Thun, oder online unter www.thun.ch/auflage.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Freitag, 27. Oktober 2023, schriftlich und begründet einzureichen beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun.