Abmeldung / Wegzug in eine andere Gemeinde für Schweizer Bürger
Verfahren
- Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
- Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder füllen Sie das nachfolgende Formular eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) aus.
- Bei Wegzug ins Ausland muss frühzeitig mit der Abteilung Steuern und Inkasso Kontakt aufgenommen werden.
Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Wegzugs- bzw. Zuzugsgemeinde bereits eUmzüge zulässt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie zwei Arbeitstage bis zur persönlichen Anmeldung in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde zuwarten.
Wochenaufenthalt: Sofern Sie als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin angemeldet waren, muss die Abmeldung mittels persönlicher Vorsprache oder per eMail erfolgen. Eine Abmeldung mit dem Portal eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) ist nicht möglich.
Bei Abmeldung von minderjährigen Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge nicht verheirateter, getrennter oder geschiedener Eltern, ist das Merkblatt zu beachten.