Fahrende
Bewilligungspflicht / Platzbewilligung / Geltungsbereich
Fahrende, die für länger als 24 Stunden auf dem Thuner Gemeindegebiet in ihren Fahrzeugen Quartier beziehen, haben sich unmittelbar nach der Ankunft beim Polizeiinspektorat anzumelden und eine Platzbewilligung einzuholen. Vor der Abreise haben sie sich wieder abzumelden.
Die Bewilligung für die Benützung des Durchgangsplatzes erteilt das Polizeiinspektorat der Stadt Thun.
Kontakt
Polizeiinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
Thunerhof, 1. Stock
3602 Thun
Telefon: 079 925 50 89
Kontaktzeiten für Durchgangsplatz für Fahrende
Montag bis Donnerstag | 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Samstag, Sonn- und Feiertage | geschlossen |
Platzordnung für den Durchgangsplatz für Fahrende in Thun-Allmendingen
- Die Fahrenden haben sich vor dem Bezug des Durchgangsplatzes während der Schalteröffnungszeiten beim Polizeiinspektorat persönlich anzumelden sowie vor dem Wegzug abzumelden.
- Für die Anmeldung, melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch beim Polizeiinspektorat.
- Bei der Anmeldung sind die Fahrenden verpflichtet, die erforderlichen Dokumente (Fahrzeugausweise aller Fahrzeuge sowie Personalausweise aller anwesenden Personen) vorzuweisen.
- Bei der Anmeldung ist die Totalgebühr für die vorgesehene Aufenthaltsdauer und ein Depot von Fr. 200.00 zu entrichten.
- Es werden alle Nächte verrechnet.
Allgemeine Informationen
Der Platz wird ganzjährig betrieben.
Es werden maximal 15 Wohneinheiten zugelassen. Der Platz dient in erster Linie den Schweizer Fahrenden.
- Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal 1 Monat. Ein zweiter Aufenthalt ist möglich (Unterbruch mindestens 1 Monat).
- Ab 22.00 Uhr ist jeglicher Lärm zu vermeiden (Nachtruhestörung).
- Haustiere müssen beaufsichtigt und angebunden werden.
- Das Ablaugen von Möbeln und alle anderen Arbeiten mit umweltgefährdenden Mitteln sind strengstens verboten.
- Die Kehrichtsäcke sind gut verschlossen bei der Ablagestelle (Container) zu deponieren.
- Allfällige Schäden am Platz und an dessen Einrichtungen werden dem Verursacher separat und nach Aufwand verrechnet.
- Die Abmeldung hat spätestens am Abreisetag beim Polizeiinspektorat Thun zu erfolgen. Gemäss Kontaktzeiten (Abgabe Schlüssel und Karten)
- Der Platz ist in gereinigtem Zustand zu verlassen.
- Die Einwohnergemeinde Thun lehnt jegliche Haftung bei Schäden an Wagen und Einrichtungen ab.
Kosten
- Pro Wocheneinheit inklusive Platzgebühr und Nebenkosten Fr. 12.00
- Strom nach Aufwand (Guthaben auf Karte)
- Warmwasser (Dusche) nach Aufwand (Guthaben auf Karte)