Anmelden/Verkaufszeiten
Wer auf Märkten verkaufen will, benötigt eine Bewilligung der Marktpolizei.
Gesuche sind schriftlich einzureichen an:
Polizeiinspektorat, Marktpolizei, Postfach 145, 3602 Thun.
Ort und Ausmass der Standplätze sowie deren Zuteilung werden von der Marktpolizei bestimmt.
Auskünfte: Marktpolizei, Telefon 033 225 84 94.
Die Standgebühr wird direkt vor Ort durch den zuständigen Marktpolizisten eingezogen.
Formulare zum Ausdrucken:
Anmeldeformular öffentlicher Boden und Plätze
Spezialmärkte:
Sommermarkt 2022 für Ob. Hauptgasse, Rathausplatz, Waisenhausplatz und Bälliz:
Polizeiinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
Postfach 145, 3602 Thun
Adventsmarkt 2022 für Waisenhausplatz und Bälliz:
Polizeiinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
Postfach 145, 3602 Thun
Anmeldeformular Adventsmarkt 2022
Adventsmarkt 2022 für Ob. Hauptgasse und Rathausplatz:
Andrea Michel
Coifför Mathilda
Obere Hauptgasse 17
3600 Thun
Online anmelden:
Thuner Märkte
- Wochenmarkt
Ganztägig Mittwoch und Samstag im Bälliz - Frischproduktemarkt
Samstagvormittag auf dem Rathausplatz - Monatsmarkt jeweils am 2. Mittwoch im Monat gibt es einen Monatsmarkt im Bälliz (ohne Juni)
- Handwerkermarkt In der Regel am 4. Samstag im Monat (ohne Januar), im Dezember am 2. Samstag, zwischen Bälliz und Mühlebrücke (an der Hauswand der Coop Bank) (Merkblatt)
Spezialmärkte
- Flohmarkt in der Regel am 3. Sonntag im Monat in der alten Schadaugärtnerei, Ausnahmen siehe Flyer (Merkblatt)
- Pelzfellmarkt: (abgesagt)
- Wildpflanzenmärit: 7. Mai 2022
- Weihnachtsmarkt: 8. - 23. Dezember 2022
- Zuchtstiermarkt: Anfangs September Thun-Expo-Areal
- Viehmärkte und -schauen: Thun-Expo-Areal.
- Adventsmarkt: Ob. Hauptgasse, Rathausplatz, Waisenhausplatz und Bälliz
- Ostermarkt: (abgesagt)
- Sommermarkt: Ob. Hauptgasse, Rathausplatz, Waisenhausplatz und Bälliz
Verkaufszeiten
Es gelten folgende Verkaufszeiten:
Wochenmärkte: 07.00 - 18.30 Uhr, (samstags bis 17.00 Uhr)
Monatsmärkte: 07.00 - 18.30 Uhr
Handwerkmarkt: 07.00 - 16.00 Uhr
Weihnachtsmarkt: während den ordentlichen Ladenöffnungszeiten und dem entsprechenden Sonntagsverkauf
Ostermarkt, Sommermarkt, Adventsmarkt: 09.00 - 17.00 Uhr
Mit der Warenauffuhr darf auf allen Märkten frühestens eine Stunde vor Marktbeginn begonnen werden. Eine Stunde nach Marktschluss muss der Platz geräumt sein.
Marktgebühren | Fr. |
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Tagesbewilligungen | |||
Lebensmittel: je Laufmeter und Tag | 6.00 |
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Übrige Ware: je Laufmeter und Tag | 8.00 |
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Mindestansatz pro Tag für Lebensmittel und übrige Ware | 7.00 |
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Halbtagesbewilligungen Frischproduktemarkt | |||
Lebensmittel: je Laufmeter und Tag | 3.00 |
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Spezialmärkte | |||
Lebensmittel: pro Laufmeter und Tag | 12.00 |
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Imbissstände: pro Laufmeter und Tag | 18.00 |
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Übrige Ware: pro Laufmeter und Tag | 18.00 |
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Handwerkmarkt: pro Laufmeter und Tag (Mind. = Fr. 7.00) |
7.00 |
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Werbegebühr | |||
Lebensmittelstände pro Tag | 2.50 |
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Übrige Stände pro Tag |
5.00 |
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Unbegründete Abwesenheit Markt | |||
Pauschalgebühr |
20.00 |
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Warenangebote
Warenmärkte / Lebensmittel
Auf dem Markt dürfen sämtliche Waren angeboten werden, soweit deren Verkauf nicht gesetzlich verboten ist. Lebensmittel, inkl. Fleisch und Fleischwaren dürfen nur gemäss den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften verkauft werden. Die vorgeschriebenen Lagertemperaturen sind einzuhalten.
Wildwachsende Pilze dürfen erst feilgeboten werden, wenn die notwendige Pilzverkaufsbewilligung eingeholt wurde. Die Pilzverkaufsbewilligung ist der feilgebotenen Ware für die Kundschaft gut sichtbar beizulegen.
Anschreibe- und Deklarationspflicht
Name und Wohnort sowie die Verkaufspreise sind gut sichtbar anzuschreiben. Die Grundpreise sind gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11.12.1978 zu deklarieren. Es muss deutlich hervorgehen, auf welches Produkt und welche Verkaufseinheit sich der Detailpreis bezieht.