Brandschutzmassnahmen
Veranstalter sind verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Verhütung von Brandausbrüchen und Paniksituationen zu treffen. Dazu ist die Infoplattform der Gebäudeversicherung Bern zu kontaktieren.
Veranstalter sind verpflichtet, die nötigen Massnahmen zur Verhütung von Brandausbrüchen und Paniksituationen zu treffen. Dazu ist die Infoplattform der Gebäudeversicherung Bern zu kontaktieren.