Festwirtschaften
Der Verkauf von Speisen und/oder Getränken gegen Entgeld ist bewilligungspflichtig. Dazu ist eine der folgenden Einzelbewilligungen erforderlich:
- Festwirtschaft (F)
- Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke (G)
- Handel mit alkoholischen Getränken (T)
Wenn eine Festwirtschaft betrieben wird und Lebensmittel (Getränke/Speisen) abgegeben werden, sind folgende Hinweise zu beachten:
- Die verantwortliche Person ist für die vorschriftsgemässe Durchführung der Anlässe zuständig.
- Gemäss den Ausführungsbestimmungen zur Lebensmittelgesetzgebung ist u.a. eine schriftliche Selbstkontrolle auszuarbeiten und umzusetzen. Bei einer Lebensmittelkontrolle sind diese Unterlagen vorzuweisen!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Kantonale Laboratorium: Tel. 031 633 11 11
Bewilligungsfrei sind nicht gewerbsmässige Veranstaltungen, die unter Art. 1a der Gastgewerbeverordnung des Kantons Bern fallen.
Einzelbewilligungen sind beim Polizeiinspektorat Thun, Hofstettenstrasse 14, Postfach 145, 3602 Thun, einzureichen.
Kontakt: Tel. 033 225 84 98
Degustationen
- Definition
Für Degustationen alkoholischer Getränke ist eine Bewilligung erforderlich. Diese ist in der Regel gemäss Art. 16 Gastgewerbegesetz bewilligungspflichtig (Bewilligung G). - Mehr als Kostprobe
Werden mehr als blosse Kostproben abgegeben, ist eine Bewilligung für eine Festwirtschaft erforderlich (Bewilligung F). - Keine Bewilligung
Ohne zusätzliche Bewilligung sind Degustationen in Geschäften mit eidgenössischer oder kantonaler Handelsbewilligung (Betriebsbewilligung R oder S) und in Betrieben der Rebbäuerinnen und Rebbauern.
Werbewirtschaften
- Definition
Von einer Werbewirtschaft wird gesprochen, wenn im Zusammenhang mit besonderen Anlässen (Tag der offenen Türe, Jubiläum, Ausstellungen usw.) in Geschäften und Betrieben Speisen und Getränke gratis abgegeben werden. - Bewilligungspflicht
Eine Werbe- oder Festbewilligung F ist notwendig, sofern im Zusammenhang mit dem besonderen Anlass in den Medien oder durch Reklameaushang mehr als nur für ein Gratis-Apéro Werbung gemacht wird.