Aktuelles aus der Fachstelle
Weiterhin gelten die vorgegebenen Schutzmassnahmen, so insbesondere die Verhaltens- und Hygieneregeln. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause.
Die Schulhaus- und Spielplätze auf den Arealen der Schulanlagen sind ausserhalb der Nutzungszeiten durch Schulen und Kindergärten für die Öffentlichkeit zugänglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Thuner Schulen.