Beschlüsse des Stadtrates vom Donnerstag, 19. April 2007
1. Bodenpolitik; Kaufvertrag mit den Firmen HRS Hauser Rutishauser Suter AG und Alta Vista AG für das Grundstück Blümlimatte
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 32 Absatz 2 und 40 lit. h Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. März 2007,
beschliesst:
1. Der Übertragung des Grundstückes Thun-Gbbl.-Nr. 2224 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen wird zugestimmt.
2. Der Einwohnergemeinde wird Zustimmung beantragt zu folgendem
Gemeindebeschluss:
Die Einwohnergemeinde Thun, gestützt auf Artikel 21 Abs. 1 lit. e der Stadtverfassung sowie nach Kenntnisnahme von der Botschaft des Stadtrates vom 19. April 2007, beschliesst:
1. Genehmigung des am 27. Februar 2007 mit den Firmen HRS Hauser Rutishauser Suter AG, Frauenfeld, und Alta Vista AG, Bern abgeschlossenen Kaufvertrags betr. das Grundstück Thun-Gbbl.-Nr. 2224, Blümlimattweg, Höheweg, Thun im Halte von 16'813 m2. Kaufpreis, gestützt auf einen Projektwettbewerb, bei einer zu realisierenden Ausnützungsziffer (AZ) von
- AZ = 0,5 (Fr. 620.--/m2) Fr. 10'424'060.--
- AZ = 0,55 (Fr. 680.--/m2) Fr. 11'432'840.--
- AZ = 0,6 (Fr. 740.--/m2) Fr. 12'441'620.--
Der Kaufpreis AZ = 0,5 (Fr. 620.--/m2), Fr. 10'424'060.-- gilt in jedem Fall als Mindestkaufpreis.
2. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
3. Die Abstimmungsbotschaft wird genehmigt.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 93 ff Gemeindegesetz vom 16. März 1998 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter von Thun schriftlich begründete Beschwerde eingereicht werden.
2. Beteiligungen / Energie Thun AG: Verkauf 49% Aktien an BKW; Änderung Reglement über die Energie- und Wasserversorgung sowie das Verhältnis der Stadt Thun zur Energie Thun AG (Art. 9)
Es wurde kein Beschluss gefasst.
Thun, 23. April 2007 / cm Stadtkanzlei Thun
Remo Berlinger, Vizestadtschreiber