Aktiv Versicherte

Obligatorisch in die Kasse aufgenommen wird, wer das 17. Altersjahr vollendet hat und dessen Jahreslohn den festgelegten BVG-Mindestbetrag (aktuell Fr. 21'510.00) übersteigt. Beachten Sie dazu auch das Thema Jahresbeiträge.
Nicht in die Kasse aufgenommen wird in der Regel, wer
- ein befristetes Arbeitsverhältnis von höchstens drei Monaten eingeht; wird das Arbeitsverhältnis über die Dauer von drei Monaten verlängert, so gilt das Obligatorium vom Zeitpunkt der Verlängerung an;
- nebenberuflich tätig ist und bereits anderweitig für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit mindestens im Rahmen des BVG versichert ist oder hauptberuflich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt;
- Zu mindestens 70 Prozent invalid ist.
Wer über einen kleineren Jahreslohn als den BVG-Mindestbetrag (aktuell Fr. 21'510.00) verfügt, kann der Kasse freiwillig beitreten. Bei Versicherten angeschlossener Arbeitgeber muss der Arbeitgeber vorher zustimmen.