Vorzeitige Alterspensionierung
Die vorzeitige Alterspensionierung ist frühestens ab vollendetem 60. Altersjahr möglich. Der vorzeitige Altersrücktritt ist in der Regel 6 Monate vorher schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt die vorzeitige Alterspensionierung auf Verlangen der Versicherten, wird die Altersrente pro Jahr aufgrund Ihrer Lohnklasse lebenslänglich gekürzt. Bei den Lohnklassen 1 - 4 entfällt eine Rentenkürzung. Die Kürzungstabelle ist im Anhang II der Personalvorsorgeverordnung (PVV) ersichtlich:
Beispiel Rentenberechnung vorzeitige Pensionierung:
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