Aufgaben
Allgemeine Aufgaben (StV Artikel 43)
- Der Gemeinderat ist das führende, planende und vollziehende Organ der Stadt und entwickelt Strategien für die Zukunft.
- Er vertritt und verpflichtet die Stadt nach aussen.
- Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften von Stadt, Kanton oder Bund andern Organen übertragen sind.
Einzelne Aufgaben (StV Artikel 44 ff.)
- Organisation und Führung der Stadtverwaltung
- Vorbereitung der Stadtratsgeschäfte
- Vertretung der Stadt nach aussen
- Einsetzung von Kommissionen und Wahl der Kommissionsmitglieder
- Ernennung der Gemeindedelegierten in Organen von Körperschaften
- Erlass von Verordnungen
- Beschluss über Ausgaben, welche nicht in die Kompetenz des Stadtrates oder der Gemeindeabstimmung fallen, z.B. Neue einmalige Ausgaben bis Fr. 200'000.--, neue wiederkehrende Ausgaben bis Fr. 100'000.--
- Einbürgerungen