Thuner Stimmbevölkerung sagt Ja zur Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse»
Mit 7'940 Ja (62,8%) zu 4’701 Nein (37,2%) haben die Stimmberechtigten der Stadt Thun am 30. November 2025 die Vorlage zur Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse» angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42 Prozent. Gegen die Überbauungsordnung wurde das Referendum ergriffen.
600 Wohnungen sowie weitere Infrastruktur wird realisiert
Die neue Überbauungsordnung (UeO) «Bostudenzelg Bläuerstrasse» ermöglicht die Realisierung der geplanten Überbauung. Vorgesehen sind rund 600 Wohnungen und ergänzende Infrastrukturen, wie ein Doppelkindergarten, ein Quartierzentrum und Gemeinschaftsräume. Vorgesehen sind auch ein Park und ein Café. «Ich freue mich sehr über das Ja der Bevölkerung. Nun kann die Stadt gemeinsam mit den Wohnbaugenossenschaften und den privaten Eigentümern den dringend benötigten Wohnraum in Thun realisieren», sagt Stadtpräsident Raphael Lanz.
Die nächsten Schritte
Als nächstes wird die Planung beim Kanton Bern zur Genehmigung eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens behandelt der Kanton die noch hängigen Einsprachen (vgl. Medienmitteilung vom 18. Juni 2025). Parallel dazu wird die Stadt Thun in einem ersten Schritt Reservationsvereinbarungen mit den einzelnen Genossenschaften der IG Bostuden abschliessen. Danach werden für die städtischen Baufelder Architekturwettbewerbe durchgeführt. Anschliessend folgt die Erarbeitung der Vor- und Bauprojekte. Parallel dazu entwickeln die Frutiger AG und die Bernische Pensionskasse das Bauprojekt für die privaten Parzellen. Die geplanten Infrastrukturen werden gemeinsam von der öffentlichen Hand, zukünftigen Baurechtnehmenden sowie von Frutiger und der Bernischen Pensionskasse geregelt.
Aufgrund des Referendums wird die Überbauungsordnung später als geplant, voraussichtlich Ende 2026, genehmigt. Der Baustart der ersten Etappe auf dem privaten Teil wird dementsprechend später erfolgen.