Fussverkehr

Thun ist eine Stadt der kurzen Wege. So manche Distanz lässt sich ideal zu Fuss zurücklegen. Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Fussverkehr.

Verhaltensregeln Fussgängerzone 

Die Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt sowie Aarequai und Schwäbispromenade sind Verkehrsflächen, die sowohl Fussgängerinnen und Fussgänger wie auch Velofahrende nutzen. Ein rücksichtsvolles Miteinander von Fuss- und Veloverkehr ist wichtig. Mit der Kampagne «Bike & Walk, Let It Slow» sensibilisiert die Stadt Thun zusammen mit der Gemeinde Hilterfingen, der Kantonspolizei sowie regionalen Verkehrsorganisationen die Öffentlichkeit.

Diese Regeln gelten

Sowohl in der Fussgängerzone in der Innenstadt wie auch am Aarequai und auf der Schwäbispromenade haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt. Auf Velos oder E-Bikes ist das Fahren erlaubt, jedoch mit langsamer Geschwindigkeit resp. in der Fussgängerzone lediglich im Schritttempo. Bei dichtem Verkehr gilt es, das Velo zu schieben. E-Bikes mit gelbem Nummernschild sind in beiden Gebieten von Gesetzes wegen nur mit ausgeschaltetem Motor zulässig. 

Flyer Bike & Walk

 

Solarschiff Thun 

An den Wochenenden zwischen Juni und Oktober organisiert die Stadt Thun jeweils einen Solarschiff-Shuttlebetrieb auf dem Thunersee. Der solarbetriebene Katamaran fährt nachmittags einen stündlichen Rundkurs zwischen Strandbad, Hünibach, Schadaupark und Aarequai. Zwölf Personen haben auf dem Solarschiff Platz. Auch die Mitnahme von Velos und Kinderwagen ist möglich. 

Details

Fahrplan: Stundentakt, erste Fahrt ab Strandbad 12.45 Uhr, letzte Fahrt 16.45 Uhr
Preise: Pro Teilstrecke 4 Franken, Rundkurs 20 Franken, 
Kinder bis 6 Jahre gratis, bis 16 Jahre halber Preis
Mehr Informationen: www.solarschiffshuttle.ch, 079 704 70 60