Camper + Wohnwagen
Das übernachten im Wohnwagen oder Campern auf öffentlichen Parkplätzen ist für maximal eine Nacht gestattet.
- Die ordentlichen Parkgebühren sind zu bezahlen
- Das Aufstellen jeglicher Infrastruktur (Stühle, Tische, Zelte, Notdächer, Stromaggregate etc.) ist verboten
- Der Abfall bitte zu Hause entsorgen
- Bitte benutzen Sie die öffentlichen Toilettenanlagen
Verstösse werden geahndet.
Die Informationen finden Sie zusammengefasst im Flyer.
Name | |||
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Flyer Hinweise für Campierende (PDF, 1.31 MB) | Download | 0 | Flyer Hinweise für Campierende |
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |