Anmeldung für Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter
Wenn Sie länger als drei Monate in der Stadt Thun wohnhaft sind und die Voraussetzungen für die Niederlassung nicht erfüllen, müssen Sie sich zum Aufenthalt anmelden. Bitte kontaktieren Sie vorgängig Ihre Hauptwohnsitzgemeinde und beantragen eine Bescheinigung für den auswärtigen Wochenaufenthalt. Alternativ kann die Gemeinde Ihre Personendaten elektronisch übermitteln.
Bitte melden Sie sich anschliessend innerhalb von 14 Tagen online oder mit der Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an.
Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen
- BSG 152.05 - Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register - Kanton Bern - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet./ BSG 122.161 - Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer - Kanton Bern - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonale Weisung zum Führen der Religionszugehörigkeit (Kirchencodes) in der EinwohnerkontrolleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Datenschutzhinweis der Stadt Thun
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
| Name |
|---|
| Wochenaufenthalt |
Preis
CHF 20.00
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist ein Benutzerkonto erforderlich. Damit können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Online-Dienste laufend einsehen und auf einfache Weise mit der Stadt Thun interagieren. Antworten, Bewilligungen, Bestätigungen oder Ähnliches erhalten Sie auf elektronischem Wege.