Steuern: Zahlungsaufschub (Fristverlängerung) beantragen
Wenn die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerbehörde Zahlungsfristen erstrecken.
Sofern die Stadt Thun die Zahlungserleichterung bewilligen kann, wird Ihnen die gewünschte Zahlungsvereinbarung innert maximal sieben Arbeitstagen per Post zugestellt. Andernfalls nimmt die Stadt direkt mit Ihnen Kontakt auf.
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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| Steuern und Inkasso Stadtbuchhaltung | 033 225 82 01 | steuern.inkasso@thun.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist ein Benutzerkonto erforderlich. Damit können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Online-Dienste laufend einsehen und auf einfache Weise mit der Stadt Thun interagieren. Antworten, Bewilligungen, Bestätigungen oder Ähnliches erhalten Sie auf elektronischem Wege.