Bootsplätze
Thun ist ein Paradies für Wasserbegeisterte – zum Beispiel für Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer. Ihnen vermietet die Stadt Thun insgesamt rund 680 Bootsplätze, 315 davon im modernen Hafen Lachen. Die Plätze sind so begehrt, dass die Stadt für neue Mieterinnen und Mieter eine Warteliste führen muss.
Hafenanlagen
In Thun befinden sich insgesamt zehn Anlageplätze für Boote, acht davon mit Wasserplätzen (WP), zwei Anlagen mit Trockenplätzen (TP).
| WP Lachengraben | 43 Plätze |
| WP Lachenkanal Hafenordnung Hafen Lachen |
315 Plätze |
| WP Pfaffenbühl-Mauer und -Steg | 57 Plätze |
| WP TYC-Damm | 30 Plätze |
| WP Sonnmattweg | 8 Plätze |
| WP Libellenweg | 10 Plätze |
| WP Hechtweg | 11 Plätze |
| WP Campingplatz-Mauer und -Steg | 78 Plätze |
| TP Strandbad | 62 Plätze |
| TP Sporthalle Lachen | 69 Plätze |
Als Grundlage für die Bewirtschaftung der Bootsliegeplätze der Stadt Thun dient die Bootsplatzverordnung (BPV). Darin sind auch die Gebühren der städtischen Bootsplätze und Dienstleistungen geregelt.
Informationen Kanton Bern
Information Bau- und Verkehrsdirektion
Seit Mitte September 2024 gilt im Kanton Bern eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Der Grosse Rat hat in der Wintersession 2024 mit der Änderung des Schifffahrtsdekretes die bereits seit Herbst 2024 provisorisch geltende Schiffsmelde- und Reinigungspflicht per 1. Januar 2025 definitiv eingeführt. Der Regierungsrat hat mit einer Verordnung die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier: SchiffsreinigungspflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Verhalten auf GewässernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | |
| Quaggamuschel & ReinigungspflichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. | Meldepflicht ab 23. September 2024 |
Ganzjährige Nutzung der Wasserplätze
Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter eines Wasserplatzes, uns bis spätestens am 5. Oktober 2026 mitzuteilen, in welcher Form das Boot überwintert wird:
- im Wasser (01.12. – 31.03., 4 Monate)
- auf einem Bootsüberwinterungs-Platz der Stadt Thun (Anmeldung gemäss nächstem Abschnitt)
- Private Überwinterung
Rückmeldung an bootsplatz@thun.ch oder 033 225 84 06 (Fachstelle Sport).
Auswassern / Überwinterung
Vor Beginn des Winters können die Bootsbesitzenden ihre Boote auswassern. Die Auswasserung mit organisiertem Kran 2026 findet statt am:
- Samstag, 24. Oktober 2026 von 7.00 bis ca. 12.30 Uhr mit Kran der Firma Frutiger AG
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 15.00 bis 17.00 Uhr, Auswasserung ohne Kran
Die Plätze für die Bootsüberwinterung 2026 / 27 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden wiederum markiert sein. Gemeldete Boote werden nach Nummern zugeteilt. Ihre Anmeldung ist zwingend bis 5. Oktober beim Amt für Bildung und Sport einzugehen, bootsplatz@thun.ch oder 033 225 84 06.
Informationen bezüglich zugeteilter Überwinterungsplatz-Nummer sowie Zeitfenster werden vorgängig per Email mitgeteilt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie diese einzuhalten.
Tarife zur Bootsüberwinterung (zuzüglich MwSt.)
Mietpersonen Gemeinde Thun:
Bis 6.00 m Länge: CHF 200.00 pro Platz
Über 6.00 m Länge: CHF 300.00 pro Platz
Auswärtige Mietpersonen:
Bis 6.00 m Länge: CHF 300.00 pro Platz
Über 6.00 m Länge: CHF 450.00 pro Platz
Bei der Strandbadkasse wird zu genannten Daten und Zeiten eine Zahlstelle eingerichtet. Die Quittung (d.h. die Vignette) ist gut sichtbar am Boot oder Trailer anzubringen. Der Überwinterungsplatz wird wie gewohnt vor Ort in bar einkassiert.
Die Gebühren für einen Kranzug bis 2.3t betragen CHF 180.00, über 2.3t CHF 230.00 und über 3.0t CHF 300.00 zuzüglich MwSt. Diese werden nach der verbindlichen Reservation durch das Amt für Bildung und Sport zeitnah in Rechnung gestellt.
Einwinterung 2026 / 27
Für die Einwinterung des Hafen Lachens wird ab 1. November 2025 die Wasserzufuhr inklusive Servicestelle abgestellt. Die Anlage wird frühestens nach Ostern 2026 wieder in Betrieb genommen.
Sanierungsarbeiten im Winter
Unter Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflicht (z.B. Verwendung umweltfreundlicher Substanzen) können vor Ort weiterhin Unterhaltsarbeiten am Boot durchgeführt werden. Jedoch sind Schleifarbeiten unbedingt zu unterlassen.
Bis spätestens 31. März 2027 ist der Überwinterungsplatz zwingend zu räumen.
Einwassern 2027
Das Einwassern wird voraussichtlich am Samstag, 20. März 2027 durchgeführt. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit hier aufgeschaltet.
Ironman 2027
Der Ironman 2027 findet am Sonntag, 4. Juli 2027 statt. Weitere Informationen folgen.
Warteliste
Die Miete der Bootsplätze ist begehrt. Die Stadt Thun führt eine Warteliste für freie Plätze. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Jahren zu rechnen. Kontaktieren Sie bei Mietwunsch das Amt für Bildung und Sport: bootsplatz@thun.ch, 033 225 84 06 (Fachstelle Sport).
Gästeplätze
Auch Gäste können in Thun einen Bootsplatz nutzen. Die Stadt Thun verfügt über vier Gästeplätze (am Kopfende der Wasserstege) im Hafen Lachen mit folgenden maximalen Bootsgrössen:
| Gästeplatz Nummer | maximale Bootsgrösse |
| 253 | 3.30 x 10.00 m |
| 354 | 3.00 x 6.50 m |
| 448 | 3.00 x 8.00 m |
| 546 | 2.50 x 6.50 m |
Während der Bootssaison (April bis Ende November) können Anfragen mindestens fünf Tage im Voraus an bootsplatz@thun.ch, 033 225 84 06 (Fachstelle Sport) gerichtet werden. Kurzfristige Reservationsanfragen sowie auch Anfragen für weniger als 24 Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden. Es besteht die Möglichkeit, freie beziehungsweise nicht reservierte (bitte Beschriftung beachten) Gästeplätze spontan zu belegen. Diese sind an der Strandbadkasse zu begleichen. Die Badesaison startet am 2. Mai 2026.
Kontakt
Amt für Bildung und Sport
Fachstelle Sport
033 225 84 06 (Montag, Dienstag und Mittwoch)
bootsplatz@thun.ch