Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Wenn Ihre Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt abgelaufen ist, können Sie mit dem untenstehenden Online-Formular die Verlängerung beantragen. Die Gültigkeitsdauer wird um weitere zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) verlängert. Die Stadt Thun übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.
Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen
- BSG 152.05 - Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register - Kanton Bern - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet./ BSG 122.161 - Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer - Kanton Bern - Erlass-SammlungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonale Weisung zum Führen der Religionszugehörigkeit (Kirchencodes) in der EinwohnerkontrolleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Datenschutzhinweis der Stadt Thun
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |
| Name |
|---|
| Wochenaufenthalt |
Preis
CHF 10.00
Online-Formular
Für diesen Online-Dienst ist ein Benutzerkonto erforderlich. Damit können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Online-Dienste laufend einsehen und auf einfache Weise mit der Stadt Thun interagieren. Antworten, Bewilligungen, Bestätigungen oder Ähnliches erhalten Sie auf elektronischem Wege.