Änderungen an der Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» werden öffentlich aufgelegt

2. April 2024
Die bessere Erschliessung der Arbeitszone Zollhaus im Lerchenfeld mit dem Ausbau der Flugplatzstrasse erfordert eine Überbauungsordnung. Aufgrund kleiner Optimierungen liegen die Unterlagen ab dem 2. April noch einmal öffentlich auf.

Die Flugplatzstrasse im Lerchenfeld ist eine wichtige Verbindung von Thun nach Thierachern. Sie erschliesst zudem die Sportanlagen Waldeck, den Flugplatz, die Allmend und den von der AVAG geplanten regionalen Sammelhof. Zur besseren und sichereren Erschliessung des breit genutzten Areals bedarf es eines Ausbaus der Strasse und damit einer Überbauungsordnung (UeO). Im Rahmen der öffentlichen Auflage vom Herbst 2023 gingen keine Einsprachen oder Rechtsverwahrungen ein. Aufgrund kleiner Anpassungen an der Überbauungsordnung und der Zonenplanänderung erfolgt gemäss Baugesetz eine zweite Planauflage (vgl. Infobox).

Zusätzliche Versickerungsmulde und längeres Trottoir

Im Rahmen der Ausarbeitung des Bauprojekts hat sich gezeigt, dass eine neue Versickerungsmulde West erforderlich ist. Gleichzeitig kann die geplante Versickerungsmulde Süd etwas kleiner ausgestaltet werden. Eine weitere Anpassung betrifft das Trottoir, das am nördlichen Ende des Projekts verlängert wird. Zudem wurde der gesamte Bereich des Überbauungsplans leicht angepasst und ist nun deckungsgleich mit dem Landabtretungsplan. 

Rechtsgültige Planung bis Anfang 2025

Die Unterlagen zur neuen Überbauungsordnung mit Zonenplan- und Baureglementsänderung liegen vom 2. April bis 2. Mai an der Industriestrasse 2 öffentlich auf. Der Erlass der neuen UeO erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Anfang 2025 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren dazu parallel weitergeführt.

 

Öffentliche Planauflage 
Die Unterlagen können eingesehen werden vom 2. April bis 2. Mai 2024, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2 in Thun, oder online unter www.thun.ch/auflage.

Einsprachen können ausschliesslich gegen die in den Auflageakten dargelegten Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage erhoben werden. Alle anderen Inhalte der Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind nicht Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Donnerstag, 2. Mai 2024, schriftlich und begründet einzureichen beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun.

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