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Veranstaltungen: Demonstrationen und Kundgebungen

Für die Durchführung einer Demonstration oder Kundgebung benötigen Sie eine Bewilligung. Diese kann mittels diesem Gesuch beim Polizeiinspektorat beantragt werden. Die Demonstration oder Kundgebung gilt erst als bewilligt, wenn eine unterschriebene Bewilligung vorliegt.

Zugehörige Objekte