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Jugendsportförderung für Vereine

Die Stadt Thun fördert den Breitensport im Bereich Jugendliche aktiv. Anspruch auf einen Förderbeitrag haben grundsätzlich Sportvereine, die eine Schüler/-innen- oder Jugendsportabteilung unterhalten. Zudem sind die Organisatoren von traditionellen Jugendsportveranstaltungen berechtigt, finanzielle Mittel bei der Stadt zu beantragen.

Die Leistungen (Pro-Kopf-Beiträge) gelten für alle Jugendliche resp. Schülerinnen und Schüler zwischen 5 und 20 Jahren, die Mitglied in einem Thuner Sportverein sind. Vereine, die mit Jugendlichen mehr Trainingseinheiten absolvieren, erhalten zusätzliche Beiträge (Leistungskategorie II).

Ausserdem werden Beiträge an externe Anlagenmieten anteilsmässig rückvergütet und Beiträge für Sportlager ausbezahlt.

Termin

Das Online-Gesuchformular (siehe Online-Dienste unten) ist jeweils bis Ende April einzureichen. Die Beiträge werden im Verlaufe des Sommers ausbezahlt. Gesuche, die nach April eingereicht werden, prüft die Fachstelle Sport für das kommende Jahr.

Hinweis

Da Pro-Kopf-Beiträge ausbezahlt werden, muss zu jedem Antrag (Sportlager, externe Anlagemiete, Veranstaltungen) als Basis das Formular Kopfquoten Leistungskategorie I eingereicht werden (beinhaltet alle Jugendlichen im zutreffenden Alter, inkl. Jugendliche Leistungskategorie II).

Bei Fragen hilft die Fachstelle Sport (033 225 84 06, sport@thun.ch) gerne weiter.

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