Veranstaltungen: Gesuch (Grundsatz- und Detailgesuch)

Planen Sie einen Anlass auf öffentlichem Grund, sind die wichtigsten Eckdaten dem Büro für Veranstaltungen jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mitzuteilen – insbesondere dann, wenn auch noch eine finanzielle Unterstützung beantragt wird.

Anmeldung einer unterjährigen Veranstaltung:

Vor dem 31. Oktober gemeldete Anlässe geniessen für das Folgejahr Priorität. Nachträgliche Gesuche werden im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mitteln und verfügbaren Infrastruktur resp. freien Plätzen beurteilt und behandelt.

Weitere wichtige Infos:

Falls Sie das Rathaus oder die Räumlichkeiten im Rathaus nutzen möchten, reichen Sie zusätzlich zur Anmeldung der Veranstaltung das Gesuchsformular ein – Stadt Thun - Benutzung Räumlichkeiten Rathaus: Gesuch.

Das Büro für Veranstaltungen benötigt dann bis spätestens zwei Monate vor Durchführungsdatum das Detailgesuch. Hierfür können Sie das gleiche, bei Ihnen lokal abgespeicherte Formular um die gefragten Informationen ergänzen.

Voraussichtlich bewilligungsfähige Veranstaltungen werden in die Planung aufgenommen, was den Veranstaltenden durch das Büro für Veranstaltungen schriftlich kommuniziert wird.
Eine Bewilligung erfolgt in jedem Fall erst nach dem Eingang und der Prüfung der eingereichten Detailunterlagen.

Bei verspätet oder unvollständig eingereichtem Gesuch besteht kein Anspruch auf rechtzeitige Behandlung.

Gerne können Sie sich für Vorabklärungen oder Fragen beim Büro für Veranstaltungen melden:

Telefon 033 225 85 26
polizeiinspektorat@thun.ch