Benutzung Räumlichkeiten Rathaus: Gesuch
Das Thuner Rathaus dient in erster Linie als Sitz der Regierung (Gemeinderat) und des Parlaments (Stadtrat) sowie als Verwaltungsstandort. Die Räume im Erdgeschoss und im ersten Stock stehen in beschränktem Mass auch für Veranstaltungen zur Verfügung. Sie werden nicht vermietet, stadtnahen Veranstalterinnen und Veranstaltern jedoch unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Als stadtnahe Veranstalterinnen und Veranstalter gelten öffentlich-rechtliche Körperschaften, das JuPa Thun und die Fraktionen des Stadtrates für Fraktionssitzungen. Weiter können die Räume des Rathauses für Veranstaltungen genutzt werden, welche die Stadt Thun finanziell unterstützt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung Rathaus
Seit Juni verfügt die Eingangshalle über eine Öffnung zum Aarequai. Der Vorplatz kann bei Ver- anstaltungen im Rathaus für Apéros o. Ä. reserviert werden. Drei Sonnenschirme sind vorhanden. Die Räume des Rathauses und der aareseitige Vorplatz können hier reserviert werden.
Informationen
- Herausgeber/-in
- Stadtkanzlei
Dokumente
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Reservation Räume Rathaus (DOCX, 49.8 kB) | Download | 0 | Reservation Räume Rathaus |
Nutzungsordnung Rathaus (PDF, 437.39 kB) | Download | 1 | Nutzungsordnung Rathaus |