Motorisierter Verkehr

Die Stadt Thun, ihre Nachbargemeinden und der Kanton Bern sind gemeinsam für einen sicheren und flüssigen Strassenverkehr im Raum Thun zuständig. Dafür werden in der Region diverse Massnahmen umgesetzt. Wissenswertes zu einzelnen Massnahmen finden Sie hier.

Mehrzweckstreifen Blaue Welle

Ein Strassenabschnitt beim Unteren Bälliz und ein Abschnitt beim Oberen Bälliz sind seit 2011 resp. 2020 in der Mitte mit so genannten Mehrzweckstreifen gestaltet. In Thun sind die Bereiche mit blauen Wellen gekennzeichnet. Mit den Mehrzweckstreifen fliesst der Verkehr gleichmässiger, unter anderem indem kanalisierte Verkehrsströme von Passantinnen und Passanten vermieden werden. Die Fussgängerinnen und Fussgänger überqueren die Strasse im ganzen Abschnitt in zwei Etappen und nutzen dazu die Lücken im Verkehr.

Das gilt für Fahrzeuglenkende

  • Befahren Sie den Abschnitt aufmerksam, bremsbereit und mit angepasster Geschwindigkeit.
  • Halten Sie Abstand, um Fussgängerinnen und Fussgängern die Überquerung zu ermöglichen.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf die querenden Personen, suchen Sie Blickkontakt und verständigen Sie sich mit Handzeichen auf den Vortritt.
  • Befahren Sie die Mittelzone nur in Ausnahmefällen und zum Abbiegen.
  • Sehbehinderte Personen haben immer Vortritt.

Das gilt für Fussgängerinnen und Fussgänger

  • Grundsätzlich hat der Strassenverkehr Vortritt.
  • Warten Sie eine Lücke im Verkehr ab.
  • Vergewissern Sie sich mit Blickkontakt, dass Sie Vortritt erhalten.
  • Nutzen Sie die Mittelzone zum Zwischenstopp.
     

 

Fussgänger- und Begegnungszonen 

In der Thuner Innenstadt bestehen seit 2018 Fussgänger- und Begegnungszonen. Eine Übersicht der Zonen finden Sie hier.
In den Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt.

In den Fussgängerzonen gilt ein absolutes Fahrverbot. Velofahren ist im Schritttempo gestattet. Auch in folgenden Ausnahmefällen dürfen Fahrzeuge die Zone befahren (im Schritttempo):

  • bestellte Taxifahrten zum Bringen und Abholen von Fahrgästen
  • Zufahrt für Hotelgäste, aber nicht für Restaurantgäste
  • Güterumschlag sowie zum Bringen und Abholen von gebrechlichen und gehbehinderten Personen während folgender Zeiten:
    • Montag – Freitag
      05.00 – 12.00 Uhr
      14.00 – 18.30 Uhr
    • Samstag und Sonntag
      05.00 – 12.00 Uhr

Für die Zufahrt ausserhalb dieser Zeiten können Fahrzeuglenkende eine Zufahrtsbewilligung beantragen. Auch können Gewerbebetriebe in bestimmten Fällen eine Handwerkerparkkarte lösen.

 

Tempo-30-Zonen

Im engmaschigen Thuner Strassennetz sorgen Tempo-30-Zonen weitgehend flächendeckend für eine Verkehrsberuhigung. Eine Übersicht der Zonen finden Sie hier.