Haupinhalt
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Benutzung öffentlicher Grund: Gesuch
Bewilligung für Standaktion
Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Pro Bewilligungsnehmerin und Bewilligungsnehmer werden pro Jahr bis zu vier Daten für eine Standaktion bewilligt.
Bewilligung für das Betreiben eines Imbissstands
Auch um das Betreiben eines Imbisstand anlässlich des Abendverkaufs bewilligen zu lassen, nutzen Sie das nachstehende Onlineformular.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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