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Antrag auf besonderen Steuerabzug bei Bedürftigkeit (Art. 41 StG)

Sofern zum Zeitpunkt der Veranlagung bereits feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger auf Antrag bei der Gemeinde das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null setzen lassen. Der Antrag muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Hinweis zum Formular: Das Formular stellt der Kanton Bern zur Verfügung. Es lässt sich zwar online ausfüllen, muss jedoch in Papierform eingereicht werden, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind.

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