Steuern (Dienstleistungen)

Die Stadt Thun ist für natürliche und juristische Personen in der Gemeinde Ansprechstelle bei diversen Steuerfragen.

Nachstehend finden Sie eine Übersicht verschiedener Dienstleistungen im Bereich Steuern. Bei Fragen hilft Ihnen der Bereich Steuern und Inkasso der Stadt Thun gerne weiter.

 

Schalteröffnungszeiten

Montag – Mittwoch
08.00 – 11.45 Uhr und
14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag
08.00 – 11.45 Uhr und
14.00 – 18.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.45 Uhr und
14.00 – 16.00 Uhr

 

Telefonöffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag
08.00 – 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)

Dienstag, Donnerstag
13.00 – 17.00 Uhr (vormittags geschlossen)

Steuererlass beantragen

Sind Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Via nachfolgendem Link erfahren Sie, was Sie bei einem E…

Sind Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Via nachfolgendem Link erfahren Sie, was Sie bei einem Erlassgesuch beachten müssen.

Antrag auf besonderen Steuerabzug bei Bedürftigkeit (Art. 41 StG)

Sofern zum Zeitpunkt der Veranlagung bereits feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger auf Antrag bei der Gemeinde das…

Sofern zum Zeitpunkt der Veranlagung bereits feststeht, dass die Voraussetzungen für einen ganzen Steuererlass erfüllt sind, können Bürgerinnen und Bürger auf Antrag bei der Gemeinde das steuerbare Einkommen durch einen besonderen Abzug auf Null setzen lassen. Der Antrag muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Hinweis zum Formular: Das Formular stellt der Kanton Bern zur Verfügung. Es lässt sich zwar online ausfüllen, muss jedoch in Papierform eingereicht werden, da eine eigenhändige Unterschrift sowie allenfalls weitere Beilagen erforderlich sind.

Bestätigung der Steuerzahlung anfordern

Wenn Sie eine Bestätigung benötigen, dass sämtliche bis zum heutigen Zeitpunkt rechtskräftig veranlagten Steuern bezahlt sind, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die Stadt …

Wenn Sie eine Bestätigung benötigen, dass sämtliche bis zum heutigen Zeitpunkt rechtskräftig veranlagten Steuern bezahlt sind, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die Stadt Thun wird Ihnen die entsprechende Bestätigung so rasch als möglich per Post zustellen.
Das Formular ist gültig für alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C oder ausländische Staatsangehörige, die nicht an der Quelle besteuert werden.

Fristverlängerung Steuererklärung beantragen

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, dann können Sie eine Fristverlängerung veranlagen. Telefonisch via Steuerverwaltung Kanton Bern (031 6…

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, dann können Sie eine Fristverlängerung veranlagen.

Telefonisch via Steuerverwaltung Kanton Bern (031 633 60 01) oder via BE-Login.

Selbständige Erwerbstätigkeit melden

Falls Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie dies der zuständigen Steuerbehörde melden. Füllen Sie dazu untenstehendes Formular aus. Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Meldu…

Falls Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie dies der zuständigen Steuerbehörde melden. Füllen Sie dazu untenstehendes Formular aus.

Achtung: Diese Meldung ersetzt nicht die Meldung bei der Ausgleichskasse oder beim Handelsregisteramt und auch nicht die Anmeldung bzgl. Mehrwertsteuer.
 

Lohnausweis: Vorlagedokument beziehen

Arbeitgebende im Kanton Bern sind verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Darin wird bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat. Arbeitgebende müssen da…

Arbeitgebende im Kanton Bern sind verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Darin wird bescheinigt, welche Leistungen er an seine Arbeitnehmer ausbezahlt hat. Arbeitgebende müssen dazu das bestehende amtliche Formular verwenden. Dieses ist der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen

Kontakt

Steuerverwaltung des Kantons Bern
lohnausweis@fin.be.ch
031 633 60 01
 

Persönlichen Steuerausweis beantragen

Der Steuerausweis enthält das steuerbare Einkommen/Vermögen und – falls vorhanden – die amtlichen Werte. Sie können den Steuerausweis für sich persönlich oder für eine Drittperson verlan…

Der Steuerausweis enthält das steuerbare Einkommen/Vermögen und – falls vorhanden – die amtlichen Werte. Sie können den Steuerausweis für sich persönlich oder für eine Drittperson verlangen. Die Stadt Thun kann nur Daten herausgeben, die definitiv veranlagt sind. Die Beantragung des persönlichen Steuerausweises ist gemäss Art. 6 der städtischen Gebührenverordnung gratis.

Auskunft aus dem Steuerregister an Dritte

Da die im Steuerregister geführten Werte dem Steuergeheimnis unterliegen, erteilt die Stadt Thun Auskünfte an Dritte nur dann, wenn die schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Pe…

Da die im Steuerregister geführten Werte dem Steuergeheimnis unterliegen, erteilt die Stadt Thun Auskünfte an Dritte nur dann, wenn die schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorliegt oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen wird. 

Der Antrag ist schriftlich zu stellen an:

Steuern und Inkasso der Stadt Thun
Postfach 145
3602 Thun

oder steuern.inkasso@thun.ch
 

Grundstückprotokoll einsehen oder beziehen

Auf Voranmeldung können Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung das Grundstückprotokoll ihres Grundeigentums einsehen und auf Anfrage eine Kopie be…

Auf Voranmeldung können Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei Steuern und Inkasso, Stadtbuchhaltung das Grundstückprotokoll ihres Grundeigentums einsehen und auf Anfrage eine Kopie beziehen. 

Kontakt

Steuern und Inkasso der Stadt Thun
Postfach 145
3602 Thun
steuern.inkasso@thun.ch
033 225 82 01
 

Zahlungsaufschub (Fristverlängerung) für Steuern beantragen

Wenn die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerbehörde Zahlungsfristen erstrecken. Sofern die Stadt Thun …

Wenn die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerbehörde Zahlungsfristen erstrecken.

Sofern die Stadt Thun die Zahlungserleichterung bewilligen kann, wird Ihnen die gewünschte Zahlungsvereinbarung innert maximal sieben Arbeitstagen per Post zugestellt. Andernfalls nimmt die Stadt direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Zahlungsvereinbarung (Ratenzahlung) für Steuern beantragen

Wenn die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerbehörde Teilzahlungen bewilligen. Sofern die Stadt Thun di…

Wenn die Bezahlung Ihrer Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden ist, kann die Steuerbehörde Teilzahlungen bewilligen.

Sofern die Stadt Thun die Zahlungserleichterung bewilligen kann, wird Ihnen die gewünschte Zahlungsvereinbarung innert maximal sieben Arbeitstagen per Post zugestellt. Andernfalls nimmt die Stadt direkt mit Ihnen Kontakt auf.