Regionales Führungsorgan Thun Plus RFO

2 Mitglieder

Der Gemeinderat ernennt den Chef des RFO Thun plus sowie die Stellvertreter (Reglement 521.1 Artikel 6 Buchstabe b und c) und bezeichnet die Geschäftsstelle.

Die Verordnung 521.10 für Katastrophen und Notlagen in der Stadt Thun Artikel 2 regelt die weitere Zusammensetzung des RFO Thun plus.

Personen

Name VornameFunktionE-Mail-Adresse