Regionales Führungsorgan Thun Plus RFO
Der Gemeinderat ernennt den Chef des RFO Thun plus sowie die Stellvertreter (Reglement 521.1 Artikel 6 Buchstabe b und c) und bezeichnet die Geschäftsstelle.
Die Verordnung 521.10 für Katastrophen und Notlagen in der Stadt Thun Artikel 2 regelt die weitere Zusammensetzung des RFO Thun plus.
Personen
Name Vorname | Funktion | E-Mail-Adresse |
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