Wahlen und Abstimmungen
Die politische Mitbestimmung ist das zentrale Element der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger können an der Urne Entscheide fällen, die sie, ihr Umfeld und künftige Generationen betreffen. Nehmen Sie teil an den Abstimmungen und Wahlen in Thun und bestimmen Sie mit.
Briefliche Stimmabgabe
Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten Sie das Material in der Regel bis spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen Sie nur die zugestellten Kuverts verwenden. Denken Sie daran, die Ausweiskarte zu unterschreiben und beachten Sie die detaillierten Hinweise auf dem amtlichen Antwortkuvert. Sollten Sie das Abstimmungsmaterial nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten.
Für die briefliche Stimmabgabe haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Per Post: frankiert, spätestens am Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post übergeben, sonst ist nicht garantiert, dass das Antwortkuvert rechtzeitig zur Ausmittlung eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
- Abgabe des Kuverts bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun oder in folgenden Briefkasten: Thunerhof, Hofstettenstrasse 14, Thun.
Letzte Leerung des Briefkastens am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 07.00 Uhr.
- Abgabe des Kuverts in der speziellen Urne der Stadtbibliothek,
Bahnhofstrasse 6, Thun.
Stimmabgabe an der Urne
Sie können Ihre Stimme am Wahl- oder Abstimmungssonntag persönlich an der Urne abgeben. Nehmen Sie unbedingt Ihren eigenen Stimmrechtsausweis sowie den Stimm- oder Wahlzettel mit. Eine Stimmabgabe durch Stellvertretung ist unzulässig. Folgende Urnenlokale stehen Ihnen für die persönliche Stimmabgabe am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung:
Allmendingen, Schulhaus, im Dorf 11
Dürrenast, Aula Primarschule, Schulstrasse 37A
Goldiwil, Schulhaus, Wilerweg 6
Lerchenfeld, Schulhaus, Langestrasse 47
Neufeld, Schulhaus Talackerstrasse 64
Schönau, altes Schulhaus, Pestalozzistrasse 68
Schoren, Schulhaus, Schorenstrasse 77
Und von 09.00 bis 11.00 Uhr:
Innenstadt, Stadtbibliothek Bahnhofstrasse 6
Thuner Gemeindeabstimmungen
Bei gewissen politischen Geschäften entscheidet letztlich nicht der Thuner Gemeinderat oder der Stadtrat, sondern die Bevölkerung – zum Beispiel bei Ausgaben ab einer bestimmten Höhe oder bei Initiativen und Referenden. Die detaillierten Bestimmungen sind in der Thuner Stadtverfassung geregelt.
Vergangene und künftige Gemeindeabstimmungen
Thuner Gemeindewahlen
Alle vier Jahre finden in Thun Gesamterneuerungswahlen statt. Gemeinderat und Stadtrat wurden am 27. November 2022 neu gewählt.
Vergangene und künftige Gemeindewahlen
Ergänzungswahl Gemeinderat und Ersatzwahl Stadtpräsidium vom 14. Juni 2026
Für den Fall, dass der amtierende Stadtpräsident Raphael Lanz am 29. März 2026 in den Regierungsrat des Kantons Bern gewählt wird, wurden durch den Gemeinderat folgende Ergänzungs- und Ersatzwahlen im Majorzverfahren (Mehrheitswahl) für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31.12.2026) angeordnet:
- Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates
- Wahl des Stadtpräsidiums
Die Ergänzungs- und die Ersatzwahl finden am Sonntag, 14. Juni 2026, statt. Allfällige zweite Wahlgänge (Stichwahlen) werden auf Sonntag, 5. Juli 2026, festgelegt.
Wichtige Fristen
- Einreichungsfrist: Die Wahlvorschläge müssen im Original bis spätestens Dienstag, 7. April 2026, 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingetroffen sein. Es handelt sich um eine Eingangsfrist (der Poststempel genügt nicht).
- Rückzugsfrist: Vorgeschlagene Personen können ihre Kandidatur bis zum 13. April 2026, 16.00 Uhr, schriftlich ablehnen
Formale Anforderungen an Kandidaturen
- Unterschriften: Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 in Thun stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein (Unterzeichnendenliste).
- Wer für das Stadtpräsidium kandidiert, muss zwingend auch für den Gemeinderat vorgeschlagen werden.
- Foto: Zusammen mit dem Wahlvorschlag muss ein aktuelles Passfoto in elektronischer Form an die Stadtkanzlei gesendet werden.
Unterlagen
Hier finden Sie alle nötigen Unterlagen für die Ergänzungs- und Ersatzwahlen:
- amtliche Publikation
- Formular für den Wahlvorschlag Gemeinderat
- Formular für den Wahlvorschlag Stadtpräsidium
- Formular für die Unterzeichnung der Wahlvorschläge
- Anmeldung für die städtische Plakataktion
- Bestellformular für einen Marktstand
- Bestellformular für Adressmaterial aus dem Stimmregister
- Information über die Plakatierung durch die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG)
Vorgehen bei einem zweiten Wahlgang Regierungsratswahlen
Aufgrund der Berechnungsweise des absoluten Mehrs im Kanton Bern ist die Wahrscheinlichkeit eines zweiten Wahlgangs bei Regierungsratswahlen gering. Seit der Reduktion der Anzahl Mitglieder des Regierungsrates von neun auf sieben im Jahr 1989 hat es bei Gesamterneuerungswahlen noch nie einen zeiten Wahlgang gegeben. Für den Fall, dass der amtierende Stadtpräsident Raphael Lanz erst anlässlich eines zweiten Wahlgangs am 3. Mai 2026 in den Regierungsrat gewählt wird, werden folgende Ergänzungs- resp. Ersatzwahlen im Majorzverfahren (Mehrheitswahl) für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis 31.12.2026) angeordnet:
- Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats
- Wahl Stadtpräsidium
Die Ergänzungs- resp. Ersatzwahlen finden in diesem Fall am Sonntag, 30. August 2026, statt. Allfällige zweite Wahlgänge (Stichwahlen) werden auf den Sonntag vom 27. September 2026, festgelegt.
Die amtliche Publikation mit sämtlichen relevanten Terminen und Vorgaben für eine Ergänzungs- resp. Ersatzwahlen vom 30. August 2026 und allfällige zweite Wahlgänge (Stichwahlen) vom 27. September 2026 erfolgt, falls notwendig, am Donnerstag, 9. April 2026, im Thuner Amtsanzeiger.
Gesamterneuerungswahlen Legislatur 2027 - 2030
Am Sonntag, 29. November 2026, finden dann die Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2027 – 2030 statt:
- Wahl der 40 Mitglieder des Stadtrates (Proporzwahl)
- Wahl der 5 Mitglieder des Gemeinderates (Proporzwahl)
- Wahl des Stadtpräsidiums (Majorzwahl)
Ein allfälliger zweiter Wahlgang (Stichwahl) für das Stadtpräsidium findet am Sonntag, 20. Dezember 2026, statt.
Die detaillierten Unterlagen dazu folgen zu gegebener Zeit.
Bei Fragen steht Ihnen Christoph Stalder, Vizestadtschreiber SR, 033 225 82 17, vizestadtschreiber@thun.ch, gerne zur Verfügung.
Kantonale und eidgenössische Abstimmungen
Kommende Abstimmungsvorlagen
Vergangene Abstimmungsresultate
Kantonale und eidgenössische Wahlen
Kommende Wahlen
- Bund: Nationalratswahlen (admin.ch)
- Kanton Bern: Wahlen (be.ch)
Vergangene Wahlresultate
App «VoteInfo»
Die App VoteInfo hält Sie bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen auf dem Laufenden. Die Nutzerinnen und Nutzer können an Abstimmungssonntagen jeweils ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben.
Easyvote
Easyvote stärkt das politische Interesse und Engagement, indem Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und politisch aktuellen Themen bereitgestellt werden. Angestrebt wird eine möglichst hohe Stimm- und Wahlbeteiligung der 18- bis 22-Jährigen. Zu den wichtigsten Angeboten von Easyvote gehören leicht verständliche Broschüren, Video-Clips sowie die politische Informationsplattform easyvote.ch. Die Stadt Thun unterstützt das Projekt und beliefert die Zielgruppe mit den Broschüren.
Mitwirken bei Wahlen und Abstimmungen
Personal aus dem Stimmregister
Alle Stimmberechtigten sind verpflichtet, periodisch als Mitglied des Stimmregisterausschusses zu amten und bei der Ausmittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse mitzuwirken. Das Aufgebot erhalten Bürgerinnen und Bürger jeweils mit ausreichend Vorlaufzeit vor den Abstimmungen oder Wahlen per Post zugestellt und hier publiziert.
Freiwillige Mithilfe
Wer am politischen Geschehen interessiert ist, hinter die Kulissen blicken möchte und einen Beitrag zur direkten Demokratie leisten will, kann sich jederzeit hier zur freiwilligen Mithilfe bei Wahlen melden. Die Aufgaben beinhalten unter anderem das Bereinigen der Wahlzettel oder die digitale Erfassung. Der Einsatz wird mit mindestens Fr. 60.- entschädigt. Auskünfte erhalten Sie via 033 225 82 21, andrea.brand@thun.ch.